Schönheits-OP: Warnung vor dubiosen Anbietern
Das Geschäft mit Schönheitsoperationen boomt. Auf der Wunschliste stehen oft größere Brüste, eine gerade Nase und schlanke Oberschenkel. Doch mit dem Ergebnis sind viele unzufrieden. Immer wieder leiden Patienten nach einer Schönheits-OP unter Schmerzen, lebenslangen Entstellungen, Narben oder Funktionsstörungen. In einigen Fällen werden sogar weitere Operationen erforderlich.
Begriff Schönheitschirurg nicht geschützt
Wenn etwas schiefgeht, hat es im Vorfeld häufig an den nötigen Voruntersuchungen gemangelt, an der fachlichen Beratung und Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen. Auch sind viele Operateure für den gewünschten Eingriff nicht ausreichend ausgebildet. Das Problem: Der Begriff Schönheitschirurg oder Kosmetischer Chirurg ist nicht geschützt. Jeder Arzt darf also für die Schönheit zum Skalpell greifen - egal, ob Kieferchirurg, Gynäkologe, Haut- oder Augenarzt. Besonders groß ist das Risiko bei günstigen Anbietern, die massenhaft auf den Markt drängen.
Wie einen seriösen Schönheitschirurgen finden?
Wer sein Äußeres mit chirurgischer Hilfe verändern will, sollte einen Facharzt für Ästhetisch-Plastische Chirurgie wählen. Dieser Begriff ist geschützt und garantiert, dass der Arzt für die gewünschte Operation qualifiziert ist. Vorsicht ist angebracht, wenn
- es keinen direkten Ansprechpartner gibt
- ein Arzt wenig Zeit hat
- es kein ausgiebiges Beratungsgespräch gibt
- ein Arzt oberflächliche Aussagen macht, zum Beispiel das Narkose-Risiko verharmlost
- beispielsweise bei Fettabsaugungen mit großen Mengen (mehr als vier Litern) geworben wird.
Zu einer guten Aufklärung gehören:
- ein detaillierter Kostenvoranschlag
- rechtzeitige Beratung durch den Operateur, nicht erst am Vorabend des Eingriffs und nicht nur per Aufklärungsbogen
- eine umfassende, genaue Erläuterung der Risiken.
Wer unsicher ist, sollte sich vor der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff eine zweite Meinung einholen.
Vorsicht bei günstigen Angeboten im Ausland
Auch bei günstigen Angeboten im Ausland ist oft Skepsis angebracht: Vor Ort kann der Preis plötzlich höher werden, außerdem können Probleme bei der Nachsorge und bei Haftungsfragen auftreten. Oft sind Hygiene-Standards schlechter als in Deutschland.
Diese Schönheits-OPs gehen häufig schief
Besonders oft kommt es bei Brustvergrößerungen, Nasen-OPs und beim Fettabsaugen zu Komplikationen. Bei Lidstraffungen kann es passieren, dass sich ein Auge nach dem Eingriff nicht mehr richtig schließen lässt. Viel Erfahrung erfordern Botox- und Hyaluron-Spritzen zur Faltenreduzierung, sonst kann es zu Komplikationen wie Lidschlussproblemen oder deformierten Gesichtszügen kommen. Hyaluron-Behandlungen gegen die Zornesfalte sollten nicht vorgenommen werden. Werden dabei die empfindlichen Gefäße rund um die Augen getroffen, droht der Patient sogar zu erblinden.
Arzt haftet nur für Behandlungsfehler
Unzufriedenheit nach einer Schönheitsoperation begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz. Denn der Arzt haftet nicht für das Ergebnis, wenn die Operation ordnungsgemäß ablief. Bei einem vermuteten Behandlungsfehler trägt der Betroffene die Beweislast. Bei Behandlungen im Ausland ist es für Betroffene meist noch schwieriger, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen.
Diese Schönheitsoperationen zahlt die Krankenkasse
Hat eine Schönheitsoperation vorwiegend medizinische Gründe, zahlt die Krankenkasse den Eingriff unter bestimmten Bedingungen. Wichtig für die Kostenübernahme ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor der Operation.
Eine Erstattung der Kosten ist zum Beispiel in folgenden Fällen möglich:
- Brustvergrößerung: bei extrem ungleich großen Brüsten, einer angeborenen Deformation der Brust oder nach einer Tumor-Entfernung
- Brustverkleinerung: bei orthopädischen Beschwerden durch das Gewicht großer Brüste (Rückenprobleme), wenn mindestens 400 Gramm pro Brust entfernt werden müssen
- Lidkorrektur (Oberlid): bei Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch hängende Oberlider
- Nasenkorrektur: bei Atemproblemen zum Beispiel durch eine extrem schiefe Nasenscheidewand oder nach einem Unfall
- Fettabsaugen (Liposuktion): bei krankhaften Fettansammlungen an den Hüften, Oberschenkeln und Oberarmen (Lipödem)
- Bauchdeckenstraffung: eventuell bei chronischen Entzündungen oder Ekzemen in den Hautfalten und bei Schmerzen
Krankenkasse zahlt meits nicht für Folge-OP
Sind nach einer missglückten Operation Folgeeingriffe nötig, übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür meist nicht. Ein seriöser Schönheitschirurg wird bei Reklamationen anbieten, auf Kulanz nachzuarbeiten. Sollte das nicht klappen, können sich Betroffene zum Beispiel an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden.
