Plastik-Skandal an der Schlei: Neue Anklagen erhoben
Das Verfahren zum Plastik-Skandal der Schlei gegen den ehemaligen Chef der Schleswiger Stadtwerke, Wolfgang Schoofs, ist eingestellt worden. Dennoch ist ein Abschluss nicht in Sicht.
Vier Jahre nachdem in der Schlei und an ihren Ufern große Mengen kleiner Plastikteilchen entdeckt worden sind, ist das Verfahren gegen den ehemaligen Chef der Schleswiger Stadtwerke, Wolfgang Schoofs, sowie gegen Manager des Lebensmittelentsorgers "Refood" nun eingestellt worden. Laut Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt konnte den Angeklagten keine "individualisierbare Schuld" nachgewiesen werden.
Allerdings müssen sich nun drei Mitarbeiter der Abwasserentsorgung der Stadtwerke vor Gericht verantworten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Flensburg Anklage erhoben. Den Mitarbeitern wird vorgeworfen, das Gewässer fahrlässig verunreinigt zu haben.
1,8 Millionen Euro für Säuberung
Im März 2018 war bekannt geworden, dass in den vorherigen Monaten unbemerkt große Mengen an kleinen Kunststoffteilchen aus der Kläranlage in Schleswig in die Schlei gelangt waren. Über einen sogenannten Faulturm, der zur Verwertung von Speise- und Lebensmittelresten dient, gerieten die Plastikteilchen in den Kreislauf der Kläranlage und später, mangels ausreichender Filterung, in den Meeresarm. Die Staatsanwaltschaft erhob damals Anklage gegen den ehemaligen Chef der Schleswiger Stadtwerke und den "Refood"-Manager. Die Ufer der Schlei mussten im Nachgang aufwendig gesäubert und der verunreinigte Klärschlamm entsorgt werden. Die Aktion kostete die Schleswiger Stadtwerke etwa 1,8 Millionen Euro.
Angeklagte hätten Verunreinigung erkennen müssen
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die drei nun angeklagten Mitarbeiter, die von 2016 bis Anfang 2018 in verantwortlichen Positionen tätig waren, erkennen müssen, dass die angelieferten Lebensmittelreste, die die Verschmutzung der Schlei verursachten, mit Plastikpartikeln kontaminiert waren. Für die fahrlässige Gewässerverunreinigung sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren vorgesehen. Über das weitere Verfahren muss nun das Amtsgericht Schleswig entscheiden.
