Stand: 09.05.2025 09:05 Uhr
Flensburg: Neue Regelung soll knappen Wohnraum schützen
Ab Juni tritt in Flensburg die sogenannte Zweckentfremdungssatzung in Kraft. Wohnungen dürfen dann nicht einfach für andere Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel als Ferienwohnung oder Büro, sondern nur mit Erlaubnis. Das soll den wenigen Wohnraum in Flensburg schützen, wie die Stadt jetzt bekanntgegeben hat. Wenn jemand seine Wohnung ohne Erlaubnis anderweitig verwendet, kann es Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geben.
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