Nach Entscheidung zu Fehmarnbelttunnel: Naturverbände jubeln
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Baggerarbeiten für den Fehmarnbelttunnel auf deutscher Seite gestoppt hat, reagieren Naturverbände erfreut. Tunnelbauer Femern AS und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr wollen zunächst nicht gegen die Entscheidung vorgehen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Landesregierung aufgefordert, die Arbeiten am Fehmarnbelt-Tunnel erst einmal teilweise ruhen zu lassen. Das "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung" hatte am Donnerstag beantragt, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt wird. Der dänische Tunnelbauer Femern AS und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr haben angekündigt, nicht gegen die sogenannte Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vorzugehen.
Erfolg für Umwelt-und Naturschützer
Damit ist klar, dass die Baggerschiffe im Bereich der geschützten Riffe zunächst nicht mehr arbeiten sollen, bis das Gericht über einen Eilantrag der Tunnel-Gegner entschieden hat. Das kann einige Monate dauern. Das "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung" sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) werten die Entscheidung zur teilweisen Bauruhe vor Fehmarn als Erfolg.
BUND hofft auf neue Analyse der Riffe
Das Bündnis setzt darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen nächsten Entscheidungen klarmacht, dass das Land beim Schutz der Riffe noch einmal nachbessern muss. Zwar sollen laut Land woanders neue Riffe angelegt werden. Für die Umweltverbände reicht die Größe der Ausgleichsflächen aber nicht aus. Jürgen Leicher vom BUND hofft, dass das Land dazu verpflichtet wird, Lage und Beschaffenheit der Riffe noch einmal neu zu dokumentieren. "Man muss auch jetzt endlich hoffentlich anerkennen, dass mit der fehlenden Kartierung dieser Riffe eigentlich die Grundlage für die Baugenehmigungen nicht mehr vorhanden ist."
Unklar, wie es in Leipzig weitergeht
Der Anwalt des "Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung", Wilhelm Mecklenburg, ist gespannt, wie es weitergeht. Falls im Eilverfahren zu Gunsten der Kläger entschieden werden sollte, müsse eine Hauptsache verhandelt werden, so Mecklenburg. Das würde dann voraussichtlich wieder ein Jahr dauern. Es könne sehr schnell vorbei sein, es können aber auch sehr große Schwierigkeiten für den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels bedeuten, vermutet der Anwalt.
Buchholz: "Kein substanzielle Veränderung des Projekts"
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) reagierte auf die Entscheidung des Gerichts gelassen: "Selbst wenn das Aktionsbündnis damit eine Verzögerung des Bauablaufs bewirken sollte - die Klage wird weder eine substanzielle Veränderung des Projekts selbst noch des Zeitplans mit sich bringen." Es sei für das Land klar, dass es bis zur Eilentscheidung des Senats keine weiteren Arbeiten in den strittigen Bereichen geben werde. Man werde dann eine Regelung zu den Ausgleichsflächen für die Riffe finden.
