In einem Saal des Flensburger Landgerichts erheben sich ein Angeklagter in einem schwarzen Kapuzenpulli, Verteidigung, Staatsanwälte und Richter zur Eröffnung eines Missbrauchsprozesses © NDR Foto: Peer-Axel Kroeske

Missbrauchsprozess in Flensburg: Acht Jahre Haft für Angeklagten

Stand: 12.04.2022 11:32 Uhr

Ein 35-jähriger Mann aus Neukirchen ist am Dienstag wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er lockte seine minderjährigen Opfer übers Internet an. Die Taten räumte er weitgehend ein.

Das Landgericht Flensburg hat den 35-jährigen Angeklagten für schweren sexuellen Missbrauch an Kindern zu einer Haft von acht Jahren verurteilt. Der Mann aus Neukirchen (Kreis Nordfriesland) hatte ein damals zwölf Jahre altes Mädchen aus dem Raum München über das Internet an Freier im Süden vermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und zehn Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall gefordert. Der Verteidiger plädierte auf vier Jahre. Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.

Geständnis wirkte sich auf Strafmaß aus

Reglos nahm der unscheinbar wirkende Angeklagte das Urteil zur Kenntnis, besprach sich danach kurz mit seinem Verteidiger. Die vorsitzende Richterin bezeichnete die Strafe von acht Jahren Gefängnis als moderat und begründete sie damit, dass der Täter gestanden und damit dem damals zwölf Jahre alten Opfer eine Aussage vor Gericht erspart hat.

Opfer übers Internet angelockt

Unter anderem über Messenger-Dienste wie Snapchat oder Instagram lockte der Angeklagte Minderjährige an, gab sich selbst als 16 oder 18 Jahre alt aus, schickte Nacktbilder von sich und forderte die Minderjährigen auf, Fotos und Videos von sexuellen Handlungen zurückzuschicken. Ursprünglich waren 42 Sexualdelikte angeklagt. Bis auf die zehn Taten stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein. Die Zwölfjährige vermittelte der Angeklagte unter Ausnutzung einer angeblichen finanziellen Notlage per Internet - teils entgeltlich - an Freier. Diese hielt er an, ihm Videos beziehungsweise Fotos des Missbrauchs zu schicken.

Bei einer Hausdurchsuchung in Neukirchen stellte die Polizei Chatverläufe und Videos der Taten auf dem Handy des Angeklagten sicher. Dokumentiert ist darin auch, wie Details einer geplanten Vergewaltigung der Zwölfjährigen mit einem Freier besprochen werden.

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NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 12.04.2022 | 12:00 Uhr

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