Grillen in SH: Diese Regeln gelten auf öffentlichen Plätzen
Auf öffentlichen Grünflächen wie zum Beispiel im Park, am Strand oder am See ist das Grillen meist verboten. Doch es gibt großzügige Grillplätze in SH. Alles zu den regionalen Vorschriften und Regeln.
Ein paar Stunden mit Familie und Freunden am Grill verbringen: für viele gehört das zum Sommer einfach dazu. Wer keinen eigenen Garten hat oder mal woanders grillen möchte, weicht gerne auf öffentliche Flächen aus. Und genau dort wird es kompliziert. Die Regeln, wo das Grillen erlaubt ist, unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde.
Grillen auf Grünflächen verboten: Bußgelder bis zu 5.000 Euro
Grundsätzlich ist das Grillen auf öffentlichen Grünflächen ohne ausdrückliche Erlaubnis verboten. Das betrifft Parks, Wiesen, Wälder, Strände und Seen. Wer dort grillt, riskiert ein Bußgeld. Laut Bußgeldkatalog wird das von den Gemeinden und Kommunen selber festgelegt. Wenn durch den Verstoß eine Brandgefahr oder Umweltverschmutzung besteht, kann das Bußgeld nach einer Verwarnung durchaus bis zu 5.000 Euro betragen.
In Naturschutzgebieten mit Deichen und Stränden ist das Grillen strengstens untersagt. Etwa am gesamten Strand von St. Peter-Ording (Kreis Nordfriesland). Auf einigen Grünflächen wird das Grillen allerdings von den Behörden der zuständigen Kommune geduldet, solange sich an die Parkordnung gehalten wird. Informationen dazu sollte man sich immer bei den Kommunen direkt einholen.
Zahlreiche öffentliche Grillplätze in SH
Trotzdem muss niemand auf das Grillen in Schleswig-Holsteins schönen Landschaften und Küsten verzichten. Viele Städte und Gemeinden betreiben öffentliche Grillplätze. Diese sind häufig mit festen Grills und Mülleimern ausgestattet und für jeden zugänglich. Unsere Übersicht ist eine redaktionelle Auswahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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