OVG: Viele Verfahren gegen Corona-Verordnungen des Landes
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg kämpft mit einer Flut von Verfahren gegen die Corona-Verordnungen der Landesregierung.
Seit Beginn der Pandemie im April 2020 erreichten den 13. Senat in Lüneburg 385 Eil-, Hauptsache- und Beschwerdeverfahren nach erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, wie das OVG mitteilte. Aktuell sind acht Eilanträge anhängig, davon drei gegen die Schließungen von Baumärkten, Möbelhäusern und Bekleidungsgeschäften. "Sie werden zeitnah entschieden", sagte eine OVG-Sprecherin.
Auch Anträge gegen Quarantäne-Regelung
Nach Angaben des OVG gibt es weitere Anträge, so gegen die Schließung von Solarien, das Beherbergungsverbot und die Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. In einem Gebiet mit einer Inzidenz von über 100, wo die Lockerungen nicht greifen, wendet sich ein Betreiber eines Tier- und Freizeitparks gegen die Verordnung. "Es sind immer neue Regelungen, die immer wieder juristisch überprüft werden und das wird auch noch eine Zeit lang vermutlich so bleiben", sagte die Sprecherin.
Inzidenz-Schwellenwerte sorgen für Verwirrung
Die Regeln änderten sich laut der Sprecherin so schnell wie in keinem anderen Rechtsbereich. Trotz einer stagnierenden Corona-Lage können die Menschen in Niedersachsen seit Wochenbeginn von ersten Lockerungen des Lockdowns profitieren. Kinder kehren in die Kitas zurück, Geschäfte bieten Terminshopping an, Museen und Zoos öffnen mit halber Kapazität und Anmeldepflicht. Auch wurden die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert. Für Verwirrung sorgte allerdings mancherorts, dass diese Schritte nicht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen gelten.
