Die Richter des Nürnberger Prozesses prüfen Dokumente an einem Tisch in einem Konferenzraum im Justizpalast. Der britische Lordrichter Geoffrey Lawrence führt den Vorsitz. © IMAGO IMAGES / SNA

Unterschiede in der deutschen und anglo-amerikanischen Rechtsfindung

Sendung: NDR Retro – Aus den Nürnberger Prozessen | 04.06.1946 | 00:00 Uhr | von Kurt Martin
10 Min

Walter Siemers, der Verteidiger von Erich Raeder, spricht mit Carl Brinitzer, dem Sprecher der BBC, über die Unterschiede in der deutschen und anglo-amerikanischen Rechtsfindung. Der größte Unterschied ist wohl, dass der Angeklagte als Zeuge in eigener Sache vernommen wird.

Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Kriegsverbrecher-Hauptprozesses am 20. November 1945 im Gerichtssaal des Justizpalastes in Nürnberg. © picture alliance/DB/dpa Foto: DB

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