Hartley Shawcross, britischer Chefankläger bei den Nürnberger Prozessen. © IMAGO IMAGES / United Archives International

Hartley Shawcross über die Rechtsgrundlagen des Verfahrens

Sendung: NDR Retro – Aus den Nürnberger Prozessen | 27.07.1946 | 00:00 Uhr | von Elef Sossidi alias "Andreas Günther"
14 Min

Nach der Schlussansprache des US-Chefanklägers Robert H. Jackson hält der Hauptanklagevertreter für das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Sir Hartley William Shawcross, seine Schlussansprache. In dieser führt er die Rechtsgrundlagen und -gültigkeit des Verfahrens aus, fasst die Thesen der Verteidiger zusammen und versucht sie zu widerlegen. Elef Sossidi alias "Andreas Günther" berichtet für den NWDR aus dem Nürnberger Gerichtssaal.

Blick auf die Anklagebank beim Nürnberger Kriegsverbrecher-Hauptprozesses am 20. November 1945 im Gerichtssaal des Justizpalastes in Nürnberg. © picture alliance/DB/dpa Foto: DB

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