Feierstunde zur Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts am 28. September 1951 im Kleinen Haus des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe, von links nach rechts: Bundespräsident Theodor Heuss, der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hermann Höpker-Aschoff und Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). © picture-alliance / dpa | Koll Foto: Koll

28. September 1951: Bundesverfassungsgericht nimmt Arbeit auf

Sendung: ZeitZeichen | 28.09.2011 | 20:15 Uhr | von Meyer, Wolfgang
15 Min | Verfügbar bis 31.12.2099

Nach NS-Herrschaft und Kriegsende hat es die Aufgabe, die Grundrechte und die noch junge Verfassung der Bundesrepublik zu schützen.

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