Stand: 31.01.2016 09:00 Uhr

Der Tod eines Jungen an der Grenze

von Siv Stippekohl

Mittwoch, der 31. Januar 1951: An diesem Wintertag stirbt Harry Krause. Er ist zehn Jahre alt. Was genau ist an diesem Tag vor 65 Jahren geschehen? Die Akten zu dem Fall werfen Fragen auf, die Ereignisse lassen sich nur schwer rekonstruieren. Jahrzehnte später, nach dem Ende der DDR, ermittelt die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV): "Tatzeit: gegen 15:00 Uhr, Tatort: Groß Thurow, zugefrorener Goldensee, Einheit: Grenzbereitschaft Schönberg, Kommandantur Schönberg".

Erschossen beim Schlittschuhlaufen

Zwei DDR-Grenzpolizeihauptwachtmeister bemerken an diesem Nachmittag "eine Person" auf dem Eis, in 900 Metern Entfernung, dicht am westlichen Ufer, wo die Demarkationslinie verläuft. Einer der beiden, der 18-jährige Hauptwachtmeister Otto R. soll, so steht es in einem Bericht, seinen Karabiner entsichert haben und losgelaufen sein, um einen Warnschuss abzugeben. Im Laufen habe sich dann in Hüfthöhe versehentlich ein Schuss gelöst. Die Grenzpolizisten beobachten noch, dass der Mensch auf dem Eis zusammenbricht, "unter weinerlichen Lauten", und setzen ihren Streifengang fort. Sie hätten den "Grenzgänger" für einen Jugendlichen gehalten und es für ausgeschlossen gehalten, dass die Kugel getroffen haben könnte. Doch Harry Krause stirbt. Er wird an das westliche Ufer gezogen. Der Junge hatte gespielt, ist mit drahtumwickelten Schuhen Schlittschuh gelaufen.

Ein Dorf in Aufruhr

Ein vereister, schneebedeckter See mit Steg
Auf dem zugefrorenen Goldensee ist der Junge vor 65 Jahren Schlittschuh gelaufen.

Ursel Kaminski ist damals acht Jahre alt. Natürlich sei es offiziell verboten gewesen, den Grenzsee zu betreten und rüberzugehen nach Goldensee, dem Dorf auf der anderen Seite des Ufers. Aber gehalten habe sich niemand daran, erzählt sie, mit Billigung der Grenzpolizei. Von "drüben" wurde allerhand besorgt: Lebensmittel, Schuhe, die Kinder bekamen Schokolade und Süßigkeiten. "Harry mit seinen blonden Haaren war ein lustiger Junge, ich mochte ihn", sagt Ursel Kaminski. Die Bilder aus dem Winter 1951 lassen sie nicht los. Vor ihrem inneren Auge sieht sie einen Schlitten kommen, weiße Tücher, dass alle aus dem Dorf mit wollen aufs Eis, um Harry nach Hause zu holen und schließlich einen hellen Sarg. "Wir Kinder alle drumherum“, erinnert sie sich. Auf einem Schlitten holt der Vater von Harry damals sein totes Kind über den zugefrorenen See aus dem Westen zurück nach Groß Thurow. "Das ganze Dorf war in Aufruhr", erzählt Ursel Kaminski, und "alle sehr, sehr traurig".

Symbolischer Fall mit dünner Aktenlage

Der Wissenschaftler Jan Kostka © NDR Foto: Screenshot
Auf Kinder zu schießen sei eigentlich strikt verboten gewesen, sagt der Wissenschaftler Jan Kostka.

Jan Kostka vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin hat die Unterlagen zu dem Fall gesichtet. Es sei ein besonderer Fall, nicht nur weil die Aktenlage dünn ist, sondern auch, weil so früh ein Kind umgekommen ist. Der Fall, so sagt er, steht 1951 bereits symbolisch für die Perspektive des unmenschlichen, rigiden Grenzregimes der DDR. Es gibt nach den Recherchen des Forschungsverbundes nur ein weiteres, späteres Grenzopfer in diesem Alter. Es ist ein Mädchen, das elf Jahre alt war und auf der Flucht seiner Familie umkam. Strikt sei es den Grenzpolizisten bereits seit 1947 verboten gewesen, auf  Kinder und Jugendliche zu schießen. Später dann, mit dem schrittweise ab 1952 beginnenden Aufbau der Grenzsperranlagen mit Minen und Todesautomaten, sei dann unterschiedslos getötet worden, ohne Wahl.

Eine Obduktion wird abgelehnt

Die Familie von Harry Krause. Er selbst ist der zweite Junge von rechts.
Der zehnjährige Harry Krause (2. v.r.) wurde 1951 von DDR-Grenzpolizisten erschossen.

1951 habe in Groß Thurow zunächst die Mordkommission ermittelt, ein Arzt habe sich das tote Kind angesehen und festgestellt, dass der Junge vermutlich an einem Herzsteckschuss gestorben sei. "Dann geschah etwas sehr Seltsames", erzählt der Wissenschaftler. Von einer Obduktion und einer Rekonstruktion der Tat wurde Abstand genommen. Der Volkspolizei-Wachtmeister Otto R. wurde mit zehn Tagen Arrest bestraft und versetzt. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: "Es liegt keine strafbare Handlung vor, sondern eine Verkettung unglücklicher Umstände, also ein Unglücksfall." Die ZERV stellt Jahrzehnte später fest: "Von den Vorgesetzten Dienststellen wurde alles unternommen, um den tödlichen Schuss des Grenzpolizisten ins rechte Licht zu rücken […] Es wurde bis ins Justizministerium und beim Staatssekretär interveniert, um ein Strafverfahren von dem Schützen abzuwenden."

Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 29.01.2016 | 19:00 Uhr

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