Wer darf den Landtag von SH wählen?
Etwa zwei Millionen Schleswig-Holsteiner sind in diesem Jahr aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Wer im Norden wählen will, muss aber einige Voraussetzungen erfüllen.
Bei der Landtagswahl am 8. Mai sind mehr als 2,3 Millionen Schleswig-Holsteiner zur Wahl aufgerufen. Alle deutschen Staatsangehörigen, die an diesem Tag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein leben, dürfen ihre Stimme abgeben.
EU-Ausländer dürfen nicht wählen
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. In diesem Brief steht die Adresse des Wahllokals, in dem der Wähler seine Stimme abgeben kann. Wer seinen Wahlschein bis zum 17. April noch nicht erhalten hat, sollte sich mit seinem zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen. Das örtliche Rathaus oder die Amtsverwaltung gibt Auskunft darüber, wie man das Wahlamt erreichen kann.
Nicht wählen dürfen Personen, denen das Wahlrecht durch richterliche Anordnung entzogen wurde. Im Gegensatz zu den Wahlen in den Gemeinden und Kreisen haben auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten kein Wahlrecht für den Landtag.
Ähnliche Regeln für Kandidatur
Auch das Recht, für einen Sitz im Landtag zu kandidieren, ist an Voraussetzungen gebunden. Der Bewerber muss seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben und volljährig sein.
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