Was machen Landtag und Regierung?
Der Landtag arbeitet eng mit dem Ministerpräsidenten und seiner Regierung zusammen. Gemeinsam fällen Sie wichtige Entscheidungen für Schleswig-Holstein.
Bei der Landtagswahl am 8. Mai entscheiden die Schleswig-Holsteiner in erster Linie darüber, wer sie im Parlament vertritt. Indirekt stimmen sie aber auch darüber ab, wer das Land zwischen den Meeren als Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin regiert und mit seiner Landesregierung den Kurs für die Politik festlegt.
Landtag
Seit der vergangenen Landtagswahl vor fünf Jahren sind 71 Abgeordnete aus sechs Parteien im Kieler Landtag vertreten - sowie zwei fraktionslose Abgeordnete. Sie debattieren über wichtige Themen für Schleswig-Holstein. Die verschiedenen Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen darüber, was für das Land am besten ist. Durch die Wahl der Abgeordneten können die Bürger also selbst indirekt an diesen Diskussionen teilnehmen und so über die Zukunft des Landes mitbestimmen.
Die Abgeordneten des Landtages beschließen durch Mehrheitsentscheidungen Gesetze, die für Schleswig-Holstein wichtig sind. Zum Beispiel entscheiden sie darüber, wofür die Steuergelder im Land ausgegeben werden und welche Art von Schulen es geben soll. Außerdem wählt der Landtag den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin und kontrolliert die Arbeit der Landesregierung.
Ministerpräsident
Jedes Bundesland hat einen eigenen Ministerpräsidenten. Derzeitiger Amtsinhaber in Schleswig-Holstein ist Daniel Günther (CDU). Er ist der Chef der Landesregierung und wird für ihre Politik verantwortlich gemacht. Außerdem ernennt er die Minister seiner Landesregierung. Seine Stellvertreterin ist die Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Daniel Günther kandidiert erneut für das Amt des Ministerpräsidenten. Seine Herausforderer sind Thomas Losse-Müller (SPD) und Monika Heinold (Grüne).
Landesregierung
Ministerpräsident Daniel Günther regiert mit einem Bündnis aus CDU, Grünen und FDP. Seinem Kabinett gehören drei Ministerinnen und vier Minister dieser Parteien an. Die Minister arbeiten Gesetzesvorschläge aus und legen sie dem Parlament zur Abstimmung vor. Weil die Mitglieder der Landesregierung aus den gleichen Parteien wie die mehrheitsführenden Parteien im Parlament kommen, werden die Vorschläge der Regierung in aller Regel durchgesetzt. Einige Mitglieder der Landesregierung sitzen außerdem im Bundesrat und können dort Gesetze, die der Bundestag in Berlin beschlossen hat, unterstützen oder noch verhindern. Auf diese Weise nehmen sie also auch Einfluss auf die Bundespolitik.
Jeder Minister der Landesregierung hat ein eigenes wichtiges Aufgabenfeld:
- Monika Heinold (Grüne), Ministerin für Finanzen
- Heiner Garg (FDP), Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
- Claus Christian Claussen (CDU), Minister für Justiz, Europa, und Verbraucherschutz
- Karin Prien (CDU), Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
- Jan Philipp Albrecht (Grüne), Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
- Bernd Buchholz (FDP), Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Die Ministerinnen und Minister müssen nicht zwingend dem Landtag oder einer Partei angehören. Sie dürfen aber weder dem Bundestag, dem Europaparlament noch der Volksvertretung anderer Länder angehören und nebenbei keinen zweiten Beruf ausüben.
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