Corona in SH: Lockerungen kommen, Maske bleibt vielerorts Pflicht
Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes fallen auch in Schleswig-Holstein die meisten Corona-Maßnahmen weg. Dazu zählen Kontaktbeschränkungen und 2G- und 3G-Regeln. Die Maskenpflicht gilt in vielen Bereichen weiterhin.
Im Einklang mit den geplanten Bundesregeln werde Schleswig-Holstein viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen ab diesem Wochenende aufheben, kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz im Landeshaus in Kiel an. Ab Sonnabend (19. März) fallen Zugangsbeschränkungen in vielen Bereichen weg. Wie geplant werde die 2G- und 3G-Regelung auslaufen, so Günther. Lediglich in Diskotheken und ähnlichen Lokalen gilt dann weiter 2G-Plus (Zutritt nur für geimpfte und genesene Menschen, wenn sie außerdem einen aktuellen negativen Test vorlegen).
Masken- und Testpflicht noch bis 2. April
Die Masken- und Testpflicht gilt in bestimmten Bereichen noch bis zum 2. April. Grundlage dafür ist das Bundesinfektionsschutzgesetz. So gilt die Maskenpflicht beispielsweise bei größeren Veranstaltungen drinnen, in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Und auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiter FFP2-Masken tragen, in den Heimen aber nicht mehr in den Zimmern der Bewohner.
Ab dem 2. April muss die Maskenpflicht laut Bundesgesetzgebung entfallen - außer in Bus, Bahn oder Flugzeug sowie in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Eine Testpflicht besteht bis zum 2. April für Krankenhäuser, für Beschäftigte und Eltern in Kitas sowie in Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe. Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schulverordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen dort ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können.
Garg: Masken und Tests in bestimmten Bereichen wichtig
Masken und Tests seien "eine wichtige Voraussetzung, damit wir umfassende Freiheiten in nahezu allen Lebensbereichen zurückerhalten. Der Verlauf der Pandemie hat gezeigt, dass diese vergleichsweise milden Mittel eine große Wirkung zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer haben", sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Gleichzeitig betonte er, es gehe jetzt darum, einen Übergang von der pandemischen in eine endemische Phase zu finden. "Die zentrale Herausforderung ist, mit diesem Erreger so umzugehen, wie wir mit anderen Erregern umgehen."
Die Maskenpflicht soll hier weiterhin gelten:
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie Singen, Jubeln oder Ähnliches stattfinden.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
- Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten die genannten 100er-Regeln auch.
- Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude.
- Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn es eine Aktivität der Teilnehmenden gibt (Singen, Jubeln oder Ähnliches).
- Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
- Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen
- Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern.
- Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2).
- Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besucher haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besucher soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohner entfallen können.
- In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
- Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen.
- In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
- Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.
- In der Gastronomie, sofern der Gast nicht auf seinem Platz sitzt.
Günther: Wir sehen viele milde Verläufe
"Zum 19. März gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Wir können das tun, weil wir eine Situation in den Krankenhäusern haben, die beherrschbar ist", sagte Regierungschef Günther. Die Zahl der Corona-Patienten sei zwar gestiegen, die der Intensivpatienten aber konstant. Auch bundesweit gebe es zwar hohe Infektionszahlen, es gebe aber sehr viele milde Verläufe. "Eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht derzeit nicht", sagte Günther. Schleswig-Holstein habe im Ländervergleich eine hohe Impfquote, so der Ministerpräsident. Er rief die Bürger auf, die weiter bestehenden Regeln zu befolgen und Eigenverantwortung zu tragen. Das könne heißen, weiterhin Masken auch dort zu tragen, wo es nicht vorgeschrieben ist.
Heinold mahnt zur Vorsicht
"Es ist wichtig, dass wir weiter vorsichtig sind, um zu vermeiden, dass es im Herbst zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt", mahnte die stellvertrendende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) an. Sie kritisierte das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes. "Die Hot-Spot-Strategie ist nicht praktikabel. Wir werden als Land bis zum 2. April die Möglichkeiten, die das Gesetz uns gibt, nutzen", sagte sie. Die Länder hätten mehr Handlungsoptionen gebraucht. Ministerpräsident Günther sagte dazu: "Wenn die Situation schwieriger werden sollte, dann machen Maßnahmen aus unserer Sicht nur für das ganze Land Sinn."
Parlament müsste "Hot-Spot" ab 2. April definieren
Der Bund lässt den Ländern mit der neuen Rechtsprechung Raum für auf bestimmte Regionen begrenzte Maßnahmen. Dafür müsste per Parlamentsbeschluss aber erst mal definiert werden, was ein "Hot-Spot" ist. Doch der Landtag könne nicht wöchentlich zusammentreten, kritisierte auch Gesundheitsminister Garg.
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