Corona in SH: Das gilt jetzt in Handel, Gastro und Co.
Mit der neuen Landesverordnung entfallen die Kontaktbeschränkungen und 2G- und 3G-Regeln. Die Masken- und Testpflicht bleibt vorerst in einigen Bereichen.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Damit sind nun viele grundrechtseinschränkende Maßnahmen aufgehoben. Viele bisherige Regelungen wie Kontaktbeschränkungen oder die meisten 3G-Regeln entfallen. Anders als ursprünglich am Donnerstag (16.3.) angekündigt, entfällt auch die Maskenpflicht in der Gastronomie. Lediglich in Diskotheken und ähnlichen Lokalen gilt weiter 2G-Plus (Zutritt nur für geimpfte und genesene Menschen, wenn sie außerdem einen aktuellen negativen Test vorlegen).
Hintergrund der Lockerungen sind auch die Anpassung von Bundesregeln, die deutlich höhere Hürden für mögliche Einschränkungen setzen sowie die überwiegend milden Krankheitsverläufe derzeit. Die neue Landesverordnung gilt bis zum 2. April.
Maskenpflicht noch bis 2. April
In einigen Bereichen bleibt die Masken- und Testpflicht noch bis zum 2. April. Grundlage dafür ist das Bundesinfektionsschutzgesetz. So gilt die Maskenpflicht beispielsweise bei größeren Veranstaltungen drinnen, im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Und auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen weiter FFP2-Masken tragen, in den Heimen aber nicht mehr in den Zimmern der Bewohner.
Ab dem 2. April muss die Maskenpflicht laut Bundesgesetzgebung entfallen - außer in Bus, Bahn oder Flugzeug sowie in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin:
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 100 Teilnehmenden, sofern keine festen Sitzplätze vorhanden sind oder wenn feste Sitzplätze vorhanden sind, aber Aktivitäten der Teilnehmenden wie singen, jubeln oder ähnliches stattfinden.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden in Innenräumen.
- Für Freizeit- und Kultureinrichtungen gelten diese genannten 100er-Regeln entsprechend.
- Bei öffentlichen Wahlen und Abstimmungen im Wahlgebäude
- Bei Versammlungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze sowie bei Versammlungen mit festen Sitzplätzen, wenn es eine Aktivität der Teilnehmenden (singen, jubeln, oder ähnliches) gibt.
- Im Einzelhandel und bei Ladenlokalen von Dienstleistern mit Publikumsverkehr und körpernahen Dienstleistungen und in Einkaufszentren.
- Außerschulische Bildungsangebote wie bei Veranstaltungen
- Bei Gemeindegesang bei rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, für Bestattungen sowie für Trauerfeiern
- Externe Personen in Krankenhäusern (FFP2)
- Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen, Besuchende haben eine FFP2-Maske zu tragen. Für Besuchende soll die Maskenpflicht in den Zimmern der Bewohnenden entfallen können.
- In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie bei Pflegeeinrichtungen.
- Externe Personen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen
- In Bahnhofsgebäuden und im öffentlichen Nahverkehr. Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (aus § 28b Abs. 1 IfSG) wird auf den Fernverkehr beschränkt; für den ÖPNV wird sie in SH übernommen.
- Bei touristischen Reiseverkehren wie Reisebussen in den Innenräumen.
In der Übergangszeit sollen weiterhin Hygienekonzepte in Geschäften, Gaststätten, Sportangeboten, Hotels oder bei Veranstaltungen sowie insbesondere für sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen, Sammelumkleiden, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools und ähnliche Einrichtungen angewendet oder fortgesetzt werden. Dazu zählen z.B. weiterhin das Bereitstellen der Möglichkeit zur Handdesinfektion.
Auch Testpflicht gilt bis Anfang April
Eine Testpflicht besteht bis zum 2. April für Krankenhäuser, für Beschäftigte und Eltern in Kitas sowie in Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe. Für die Schulen ist im Rahmen einer gesonderten Schulverordnung die Fortführung der Maskenpflicht bis zu den Osterferien vorgesehen, Tests sollen dort ab der kommenden Woche freiwillig weiterhin gemacht werden können.
Günther: Wir sehen viele milde Verläufe
"Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Wir können das tun, weil wir eine Situation in den Krankenhäusern haben, die beherrschbar ist", sagte Regierungschef Daniel Günther (CDU) am Mittwoch im Landeshaus in Kiel. Die Zahl der Corona-Patienten sei zwar gestiegen, die der Intensivpatienten aber konstant. Auch bundesweit gebe es zwar hohe Infektionszahlen, es gebe aber sehr viele milde Verläufe. "Eine Überlastung des Gesundheitssystems besteht derzeit nicht", sagte Günther. Schleswig-Holstein habe im Ländervergleich eine hohe Impfquote, so der Ministerpräsident. Er rief die Bürger auf, die weiter bestehenden Regeln zu befolgen und Eigenverantwortung zu tragen. Das könne heißen, weiterhin Masken auch dort zu tragen, wo es nicht vorgeschrieben ist.
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