Wirrwarr beendet: Maskenpflicht in Gastronomie ist abgeschafft
Seit Sonnabend gelten neue Corona-Regeln in Schleswig-Holstein. Aber es gab Verwirrung um die Maske. Denn Donnerstag und Freitag hieß es von der Landesregierung noch, die Maske in der Gastro bleibt - in der Landesverordnung fehlte der Passus.
Das hat am Wochenende in einigen Gastronomie-Betrieben für Verwirrung gesorgt und für viele Diskussionen. Die sind nun vorbei, denn das Gesundheitsministerium hat auf NDR Schleswig-Holstein-Nachfrage klargestellt: Die Maske in Restaurants, Bars und Kneipen ist Geschichte. Lediglich ein Hygienekonzept muss vorliegen.
Gastronomen: Chaos hätte verhindert werden können
Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Schleswig-Holstein, hätte sich eine eindeutige Kommunikation seitens der Landesregierung gewünscht. Gastronomen seien überzeugt, dass das Chaos hätte vermieden werden können, wenn im Erlass im Absatz Gaststätten ein Satz dazu geschrieben worden wäre, dass die Maske nicht mehr aufgesetzt werden muss.
Die Landesregierung hatte am Mittwoch (16.3.) in einer Pressekonferenz noch gesagt, die Maskenpflicht bleibe sowohl für den Einzelhandel als auch für die Gastronomie bis zum 2. April bestehen.
Maske kann Hausrecht sein
Auch wenn die Maske nicht mehr von der Landesregierung vorgeschrieben ist, heißt das aber nicht, dass Gäste sie nirgends mehr tragen müssen. Denn die Inhaber haben ein Hausrecht und wenn sie auf das Tragen der Maske bestehen, dann müssen die Gäste sie auch tragen und können sich nicht auf die Landesverordnung berufen.
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