Weißer Ring Lübeck: Freispruch für Ex-Leiter rechtskräftig
Der Freispruch für den ehemaligen Leiter der Lübecker Außenstelle des Weißen Rings ist rechtskräftig. Nach der Staatsanwaltschaft hat auch die Nebenklage ihre Berufung zurückgezogen. Es ging um den Vorwurf des Exhibitionismus.
Die für Dienstag geplante Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen Leiter der Lübecker Außenstelle des Weißen Rings findet nicht statt. Die Nebenklägerin habe ihre Berufung gegen den Freispruch des heute 78 Jahre alten Mannes zurückgezogen, teilte das Lübecker Landgericht mit. Sie hatte dem pensionierten Polizeibeamten vorgeworfen, sich im April 2016 bei einem Beratungsgespräch vor ihr entblößt zu haben. Das Amtsgericht Lübeck hatte den 78-Jährigen im September 2019 nach einem Indizienprozess vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen.
Neues Gutachten brachte Wende in dem Fall
Gegen den Freispruch hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die mutmaßlich Geschädigte Berufung eingelegt. Anfang dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft jedoch ihre Berufung zurückgezogen, nachdem ein weiteres Gutachten zum Aussageverhalten der Hauptbelastungszeugin vorgelegt worden war. Die Frau, die zum Zeitpunkt des Vorfalls 38 Jahre alt war, blieb jedoch zunächst bei ihren Anschuldigungen. Am Montag habe die Frau dann durch ihre Anwältin ihre Berufung zurückgezogen, so dass der Freispruch nunmehr rechtskräftig sei, sagte der Gerichtssprecher.
