Toter auf Spielplatz in Grönwohld: Prozess wird neu verhandelt
Die Messerstecherei auf einem Spielplatz in Grönwohld muss neu verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Strafkammer hob das Urteil gegen einen 21-Jährigen auf.
Der junge Mann hatte im Oktober 2020 einen Bekannten nach einem Streit auf dem Spielplatz in Grönwohldt (Kreis Stormarn) erstochen. Vermutlich ging es um Drogengeschäfte. Nach Ansicht der Revisionskammer in Leipzig griff der Täter sein Opfer von hinten an. Das könnte als Heimtücke gewertet werden und deshalb sei eine Anklage auf Mord möglich, erklärte ein Gerichtssprecher. Das Landgericht Lübeck muss den Fall nun neu verhandeln. Die Familie des Opfers hatte als Nebenkläger die Revision eingelegt.
Bisheriges Urteil: Zehn Jahre Haft
Das Landgericht Lübeck hatte Anfang des Jahres den 21-Jährigen zu einer zehnjährigen Gefängnisstrafe wegen Totschlags verurteilt. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Angeklagte sein Opfer mit 27 Messerstichen tötete. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre wegen Totschlags gefordert, die Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte dagegen auf Freispruch.
