Schüsse auf neuen Partner: Verteidiger bestreitet Tötungsabsicht
Ein 45-Jähriger soll fünf Mal auf den neuen Lebensgefährten seiner Frau geschossen haben. Die Verteidigung sagt nun: Tötungsabsicht bestand nicht.
In einem Prozess vor dem Kieler Landgericht um versuchten Totschlag, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Körperverletzung hat die Verteidigung bestritten, dass der Angeklagte das Opfer töten wollte. "Er wollte seinen Tod nicht", sagte der Verteidiger. Er habe dem Mann einen Denkzettel erteilen wollen und "gezielt auf den Körper geschossen". Der Angeklagte selbst schwieg.
Anklage: Fünf Mal geschossen
Laut Anklage soll der Mann im September 2021 in einem Treppenhaus in Kiel-Gaarden insgesamt fünf Mal auf den neuen Lebensgefährten seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau geschossen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte mit einer Schusswaffe auf den Kopf des Mannes gezielt und geschossen haben. Das mutmaßliche Opfer hätte die Waffe noch weggedrückt, wobei dessen Hand zerschossen wurde. Zudem erlitt der Mann zwei Schüsse im Oberschenkel und der Hüfte. Die Staatsanwaltschaft vermutet Eifersucht als Motiv.
Festnahme durch ungarische Polizei
Nach Angaben eines Gerichtssprechers flüchtete der Angeklagte anschließend. Noch immer ist nicht geklärt, ob er auf der Flucht oder auf dem Weg nach Kosovo war, als die ungarische Polizei ihn im März dieses Jahres festgenommen hatte. Er sitzt seit Anfang März 2022 in Untersuchungshaft.
Weitere Anklage wegen Freiheitsberaubung
In einer weiteren Anklage geht es um Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Körperverletzung. Der Angeklagte soll im Juni 2021 den Sohn seiner Frau in Kiel auf der Straße gepackt und von ihr weggerissen haben. Dann sei er mit dem Minderjährigen in seinem Auto davon gefahren. Der Mutter habe er gedroht, das Kind zu töten, sollte sie die Polizei informieren. Den minderjährigen Jungen soll der 45-Jährige ins Gesicht geschlagen und ihn in den Schwitzkasten genommen haben, bevor er ihn später frei ließ.
Die zuständige Strafkammer hat zehn Verhandlungstage festgelegt. Der Angeklagte muss bei einer Verurteilung mit mehreren Jahren Haft rechnen. Ein Urteil wird Mitte November erwartet.
