Prozess Dänischenhagen: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Schon am kommenden Montag könnte das Urteil gegen den 48- jährigen Angeklagten aus Westensee fallen. Die Verteidigung hatte zuvor erfolglos das Gutachten eines Sachverständigen in Frage gestellt und ein Gegengutachten beantragt.
Der Prozess um den Dreifachmord von Dänischenhagen und Kiel neigt sich dem Ende zu. Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft hinter verschlossenen Türen ihr Plädoyer gehalten und eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen Täter gefordert. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. Das würde bedeuten, dass eine mögliche lebenslange Haftstrafe nicht so einfach nach 15 Jahren ausgesetzt werden kann. Auch die Nebenklage fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Verteidigung spricht von Totschlag
Die beiden Verteidiger plädierten hingegen auf Totschlag. Damit wäre nur eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf bis maximal 15 Jahren möglich. Sie erklärten nach dem nicht öffentlichen Teil der Verhandlung, dass sie in dem Fall keine Mordmerkmale erkennen würden und die Tat nicht geplant gewesen sei. Sollte das Gericht dem nicht folgen, kündigten die Verteidiger bereits Revision an. Am Montagnachmittag soll das Urteil gegen den Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) verkündet werden.
Antrag auf neues Gutachten gescheitert
Zuvor hatte das Kieler Schwurgericht die Anträge der Verteidigung auf ein neues psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zurückgewiesen. Es gebe keine Voraussetzungen dafür, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Der Gutachter hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Die Verteidigung kündigte nach der Ablehnung ihrer Anträge einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter an. Die Sitzung wurde deshalb zunächst bis zum Mittag unterbrochen.
Angeklagter gab Taten zu
Insgesamt drei Menschen soll der Angeklagte getötet haben. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft war es in allen Fällen heimtückischer Mord. Denn die Opfer hatten nach Ansicht der Anklagebehörde keine Chance, sich gegen den Angriff des Täters zu wehren. Der 48-jährige Zahnarzt gab im Prozess bereits zu, am Vormittag des 19. Mai seiner von ihm getrennt lebende Frau nach Dänischenhagen gefolgt und dort sie und ihren neuen Bekannten mit einer Maschinenpistole vom Typ Uzi erschossen zu haben. Gleich darauf, so der Angeklagte, sei er zu einem Bekannten nach Kiel gefahren. Ihn erschoss er nach eigenen Angaben mit einer Pistole vom Typ Walther PPK. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte rächen wollte. Denn das 52 Jahre alte Opfer hatte der Frau offenbar von den Liebschaften ihres Mannes berichtet, woraufhin sie sich von ihm trennte. Er habe sterben müssen, weil der Angeklagte ihn für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht habe, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Verteidigung kritisiert Sachverständigen
Nach Ansicht der Verteidigung leidet der Angeklagte in Folge der Taten an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Diesen Umstand soll der vom Gericht bestellte Sachverständige in seinem Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht berücksichtigt haben, kritisieren die Anwälte. Aus Sicht der Verteidigung ließen sich damit aber die Erinnerungslücken des 48-Jährigen zum Ablauf der Taten in Dänischenhagen und Kiel erklären. Der Sachverständige hatte erklärt, der Angeklagte sei voll schuldfähig.
Die Verteidigung sieht das anders und forderte deshalb ein Gutachten, bei dem auch eine PTBS berücksichtigt wird. Die Nebenankläger, die die Familien und Hinterbliebenen der drei Opfer vertreten, kritisierten den Antrag der Verteidigung. Eine Posttraumatische Belastungsstörung die nach den Taten beim Angeklagten entstanden sein könnte, könne sich nicht auf das Strafmaß auswirken, denn sie sei erst nach den Taten aufgetreten.
