Kiel: ABK-Beschäftigte sollen Impfpässe gefälscht haben
Mehrere Mitarbeiter der Kieler Abfallwirtschaft sollen Impfpässe gefälscht haben. Zwei Beschäftigten wurde deswegen fristlos gekündigt. Insgesamt nimmt die Zahl von Impfpass-Fälschungen in Schleswig-Holstein zu.
Seit Ende vergangenen Monats gilt an allen Arbeitsplätzen die 3G-Regelung. Die Menschen müssen also nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefällt anscheinend aber nicht jedem. Bei der Kieler Abfallwirtschaft ABK sind nun mehrere Beschäftigte mit offenbar gefälschten Dokumenten erwischt worden. "Bei einer routinemäßigen Untersuchung der Dokumente sind die Fälschungen aufgefallen", erklärt Personaldezernent der Stadt Kiel, Christian Zierau. Zwei Menschen ist laut Zierau wegen der gefälschten Impfpässe gekündigt worden: "Außerdem laufen auch noch Ermittlungen gegen drei weitere Personen."
Anstieg von Anzeigen
Christian Zierau spricht von Einzelfällen: "Wir haben eine hohe Impfquote von 95 Prozent bei den rund 5.700 Beschäftigten der Kieler Stadtverwaltung." Dennoch - die Zahl von gefälschten Dokumenten in Schleswig-Holstein nimmt offenbar zu. "Es gibt seit Einführung der 3G-Regelung einen massiven Anstieg bei den Anzeigen in solchen Fällen", erklärt der Kieler Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Fast täglich gehen demnach bei seiner Behörde Anzeigen ein. Ärzte, Apotheker aber auch Bekannte und der Arbeitgeber melden laut Hadeler verdächtige Impfpässe.
Von Geldbuße bis Haftstrafe
Auch das Landeskriminalamt hat einen Anstieg registriert. Seit Einführung der 3G-Regelung hat es nach Behördenangaben landesweit etwa 100 Fälle gegeben. Der Betrug sei nicht besonders schwierig, denn im Handel seien Impfbücher und zum Teil auch Druckvorlagen für Impfbuch-Etiketten frei verfügbar, so einer LKA-Sprecher. Auch die Beschaffung im Internet ist demnach fast schon problemlos. Es drohen allerdings empfindliche Strafen. Denn die wissentliche Nutzung gefälschter Impfnachweise ist strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Im Fall der beiden Beschäftigten der ABK kommt dann noch die fristlose Kündigung hinzu.
