Ein Hinweisschild hängt an einem Gehweg auf am Gelände der imland Klinik Rendsburg. © NDR Foto: Malin Girolami

Imland Kliniken: Bürgerbegehren ist zulässig

Stand: 20.07.2022 17:56 Uhr

Das Innenministerium hat ein Bürgerbegehren zum Verbleib der Imland-Standorte in Rendsburg und Eckernförde für zulässig erklärt. Der Bürgerentscheid darüber darf stattfinden.

Während der Kreis Einschnitte besonders am Standort Eckernförde vorsieht, kämpft eine Initiative weiter für den Erhalt der beiden Klinik-Standorte im gewohnten Umfang. Die Kommunalaufsicht des schleswig-holsteinischen Innenministeriums teilte am Freitag mit: Das von 11.314 abstimmungsberechtigten Personen unterzeichnete Bürgerbegehren zur Imland GmbH sei rechtens und zulässig. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen somit über die Zukunft der Kliniken entscheiden.

Formelle Entscheidung des Innenministeriums

Das Ministerium habe "bei der Entscheidung über die Zulässigkeit gesundheitspolitische Erwägungen und Fragen der Sinn- und Zweckmäßigkeit der Initiative außen vor zu lassen", hieß es in einer Mitteilung des Innenministeriums. Die Entscheidung sei allein anhand gesetzlicher Vorgaben gefallen, erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

Das Innenministerium teilte mit, dass es nicht die vom Kreis vorgetragene Meinung zur Schließung der Kliniken teile. Der Erhalt der Klinikabteilungen sei durchaus möglich. Das Ministerium begründete das damit, dass der Kreis mit dem Land sicherzustellen habe, "dass die zur Deckung des Bedarfs erforderlichen Planbetten in seinem Einzugsbereich vorhanden sind".

Möglicher Termin für Bürgerbegehren: 10. Oktober

Bereits Mitte Juli sprach sich die Verwaltung des zuständigen Kreises Rendsburg-Eckernförde gegen das Bürgerbegehren aus. Der Kreis hatte mitgeteilt, dass man "die angekündigte Entscheidung des Innenministeriums für falsch" halte. Der Geburtstation Eckernförde zum Beispiel fehle es an "Versorgungsrelevanz" und es sei bereits seit 2017 nicht mehr gelungen, die erforderliche fachärztliche Besetzung der Abteilungen sicherzustellen, so der Kreis. Allerdings werde man nicht gegen die Entscheidung des Innenministeriums klagen. Einen möglichen Termin für ein Bürgerbegehren gibt es bereits: Der Kreis hatte den 30. Oktober vorgeschlagen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 20.07.2022 | 18:00 Uhr

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