Einen Brief vom Finanzamt (Muster des Finanzministeriums) dürfen alle erwarten, die entweder ein Grundstück - egal ob bebaut oder unbebaut, eine Eigentumswohnung oder einen Land- und Forstbetrieb besitzen. Auch Eigenheimbesitzer bekommen Post, sofern ihnen auch das Grundstück gehört. Sie werden aufgerufen, eine umfassende Grundsteuererklärung abzugeben, die insgesamt elf relevante Daten betrifft.
Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Über das Internetportal "Mein ELSTER" ( www.elster.de) können Sie Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts seit 1. Juli 2022 elektronisch übermitteln. In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, zum Beispiel, wenn Ihnen die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Abgabe fehlen. Papiervordrucke erhalten Sie dann in den Finanzämtern und in vielen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Aus technischen Gründen können derzeit auf der Internetseite des Finanzministeriums ( www.schleswig-holstein.de/grundsteuer ) noch keine Formulare zur Grundsteuerwerterklärung im Internet bereitgestellt werden.
Wie viel Immobilienbesitzer künftig an Grundsteuer bezahlen müssen, soll bis Ende 2024 entschieden werden. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob sich seit der letzten Erfassung 1964 die Nachbarschaft der Immobilie verändert hat. Gab es einen Aufschwung und ist die Nachbarschaft attraktiver geworden, dürfte voraussichtlich auch die Grundsteuer steigen. In strukturschwachen Gegenden könnte es hingegen günstiger werden.
Die Grundsteuer errechnet sich aus drei Faktoren, die miteinander multipliziert werden. Das dreistufige Verfahren bleibt mit der Reform bestehen.
- Der Grundsteuerwert beschreibt den Wert des Grundstücks, den das Finanzamt anhand von Daten ermittelt. Mit der Grundsteuerreform wird er neu festgesetzt.
- Die Steuermesszahl ist eine Rechengröße, die gesetzlich festgelegt ist und je nach Art der Immobilie variiert.
- Mit dem Hebesatz steuern die Kommunen die Höhe der Grundsteuer. Im Gegensatz zum Einheitswert gilt er nicht individuell, sondern für die ganze Gemeinde.
Seit 1. Juli und noch bis 31. Oktober 2022 läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Im Anschluss werden die Daten bundesweit zusammengetragen - und Ende 2024 wird die neue Grundsteuer für den jeweiligen Ort festgelegt. Ab 1. Januar 2025 gilt dann die neu ermittelte Grundsteuer.
Auch Mieter zahlen - ohne Wohneigentum zu besitzen - Grundsteuer, denn diese wird in der Regel in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Vor allem in den Ballungszentren dürfte die Betriebskostenabrechnung also ab 2025 weiter steigen.
2019 haben sich Bund und Länder auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt. Das neue System der Grundsteuer, das sogenannte Bundesmodell, sollte eigentlich deutschlandweit gelten. Einige Bundesländer machen aber von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch und berechnen die neue Grundsteuer nach eigenen Modellen. Während die Mehrheit der Länder, darunter auch Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, das Bundesgesetz ohne Änderungen umsetzen will, haben fünf Länder eigene Modelle entwickelt, so auch Niedersachsen und Hamburg.