Grundsteuer: Landtag debattiert über Fristverlängerung
Der Landtag diskutierte am Freitag unter anderem über die Umsetzung der Grundsteuerreform. Nach Ansicht der Opposition werden Haus- und Wohnungseigentümer allein gelassen. Eine Fristverlängerung wurde nicht ausgeschlossen.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform im Schleswig-Holstein sorgte am Freitag erneut für Diskussionen zwischen der Landesregierung und der Opposition. FDP und SPD hatten eine Fristverlängerung für Haus- und Wohnungseigentümer gefordert. Diese müssen eigentlich bis Ende Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben, 15 Prozent haben das laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bereits getan.
FDP: Fristverlängerung unausweichlich
Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen sind die Prozesse und Formulare für Eigentümer zu kompliziert. Die SPD hatte deshalb beantragt, die Deadline auf den 31. Dezember zu verschieben. Die FDP forderte, Erklärungen, die bis zu sechs Monate nach Fristende abgegeben werden, als noch rechtzeitig anzusehen. Eine solche Fristverlängerung sei unausweichlich, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. Er forderte zudem, die Finanzämter sollten mehr Beratungen anbieten. Die SPD-Politikerin Birgit Herdejürgen kritisierte, dass die Menschen beim Ausfüllen der Grunsteuererklärung allein gelassen werden. Die Landesregierung sei auf die Umsetzung der Reform schlecht vorbereitet. "Das Land hat es nicht geschafft, die digitalen Prozesse effizient und nutzerfreundlich zu implementieren", sagte sie.
Finanzministerin Heinold: Beratungsangebote sind da
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) verwies dagegen auf das vorhandene Beratungsangebot. Von den 20.000 angebotenen Terminen seien erst rund 1.100 gebucht. Sie räumt ein, dass die Reform für die Bürgerinnen und Bürger kompliziert sei. Das Land sei dafür aber nicht verantwortlich, so die Grünen-Politikerin. "Das Formular ist herausfordernd und es ist nicht an jeder Stelle selbsterklärend. Ich hätte mir das auch anders gewünscht. Das sind jetzt Schwierigkeiten, die alle Bundesländer treffen."
Die CDU bemerkt ebenfalls, dass die Umsetzung überall schwierig sei. Der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck betonte, Schleswig-Holstein stehe bei der Abgabe der Erklärungen im Bundesvergleich gut da und liege auf dem dritten Platz. Die Abgabequote von bisher 15 Prozent sei dennoch nicht befriedigend, räumte Plambeck ein.
Gemeinsame Analyse von Bund und Ländern
FDP und SPD scheiterten mit ihren Anträgen, der Landtag beschloss jedoch mit der Regierungsmehrheit aus CDU und Grünen, dass sich Schleswig-Holstein beim Bund und den anderen Ländern für eine Fristverlängerung einsetzen soll. Ende September soll es dazu zwischen den Finanzministerinnen und -ministern von Bund und Ländern eine gemeinsame Analyse geben.
Auch Thema im Landtag: Tariftreuegesetz
Zuvor hatte der Landtag am Vormittag bereits über ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beraten. SSW und SPD hatten dazu erneut einen Entwurf eingebracht. Das Tariftreuegesetz sichere Sozialstandards und faire Löhne, so die SSW-Abgeordnete Sybilla Lena Nitsch. Serpil Midyatli von der SPD sagte, man dürfe öffentliche Aufträge nur an faire Unternehmen vergeben. Das Gesetz soll den Einsatz von Niedriglohnkräften verhindern. Der Grünen-Abgeordnete Oliver Brandt betonte, Lohndumping dürfe in der öffentlichen Auftragsvergabe keinen Platz haben. Als Grüne halte man eine Tarifbindung in Zusammenhang mit den Vergabekriterien des Landes für eine geeignete Maßnahme. Die CDU lehnt die Wiedereinführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ab und verwies auf den Mindestlohn. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) unterstrich, Tarifverträge seien prinzipiell Aufgabe der Sozialpartner und nicht des Staates. Der Gesetzentwurf wird nun im Wirtschaftsausschuss weiter beraten.