Eilantrag gescheitert: Kein Baustopp für Fehmarnbelttunnel
Die Bauarbeiten für den Fehmarnbelttunnel zwischen Fehmarn und Dänemark können ohne Einschränkungen weiterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau ab.
Das "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung" hatte im Oktober 2021 Klage gegen den Planänderungsbeschluss Schleswig-Holsteins erhoben und Mitte Januar zudem einen Eilantrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte daraufhin die Baggerarbeiten auf deutscher Seite vorerst gestoppt bis über den Eilantrag entschieden wird.
Am Freitag habe das Gericht wegen der Eilbedürftigkeit des Verfahrens den Tenor der Entscheidung mitgeteilt, so das Bundesverwaltungsgericht. Demnach wird der Eilantrag abgelehnt und auch keine Revision zugelassen. Die genauen Gründe für die Entscheidung sollen später folgen. Das Aktionsbündnis ist damit gescheitert.
Geschützte Riffe Grund für den Rechtsstreit
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind geschützte Riffe am Ostseegrund entlang der Trassenführung. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden, so hatte es das Bundesverwaltungsgericht im August 2021 bestimmt. Daraufhin hatte Schleswig-Holstein den Planfeststellungsbeschluss entsprechend geändert und die Bauarbeiten beginnen lassen. Für die Umweltverbände reichte die Größe der Ausgleichsflächen aber nicht aus.
Buchholz: "Kein Zurück mehr"
Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hofft, dass die Gegner nach den jüngsten Beschlüssen nun ihren Frieden mit dem Projekt machen. Das Vorgehen des dänischen Tunnelbauers Femern AS sei rechtens gewesen. "Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt. Die Bauarbeiten können stattfinden. Es gab und gibt keinen Baustopp."
Eilantrag der Stadt Fehmarn ebenfalls gescheitert
Bereits am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig einen anderen Eilantrag der Stadt Fehmarn abgewiesen. Sie hatte versucht, den Start der Bauarbeiten vorerst zu verhindern. In der Klage ging es um den Brandschutz. Denn dafür ist auf der Baustelle und im Tunnel die Insel-Feuerwehr verantwortlich.
Die geschätzten Mehrkosten von drei Millionen Euro pro Jahr hatte die Stadt Fehmarn bereits vor anderthalb Jahren eingeklagt: Das Land muss zahlen und sollte ein neues Rettungs- und Notfallkonzept erstellen. Das liegt seit März 2021 vor. Fehmarn hält das Konzept aber nicht für ausreichend und wollte, dass die tatsächlichen Mehrkosten für die Stadt darin berücksichtigt werden. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun: Das Land habe den Anspruch auf Kostenausgleich ausreichend geregelt.
