Corona: Keine Isolationspflicht mehr in SH
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in Schleswig-Holstein seit Donnerstag (17.11.) nicht mehr isolieren. Stattdessen gilt künftig - außerhalb der eigenen Wohnung - eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen.
Wie von der Landesregierung angekündigt, passt das Gesundheitsministerium die Regeln für Corona-positiv getestete Menschen an: Corona-Infizierte müssen sich seit Donnerstag nicht mehr in Isolation begeben. Dies regelt ein neuer Erlass vom Mittwoch (16.11.). "Die Anhörung der Expertinnen und Experten bestätigte nachdrücklich, dass es weder geboten noch verhältnismäßig ist, dauerhaft staatliche freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Infektionskrankheit anzuordnen, die in ihrer Wirkung inzwischen mit anderen, ähnlich schweren, Infektionskrankheiten vergleichbar ist", erklärte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Zugleich betonte sie aber, dass weiterhin der allgemeine Grundsatz gelten soll: "Wer krank ist, bleibt zu Hause." Hier sei wieder mehr Eigenverantwortung gefragt, "wie beispielsweise auch bei einer Grippeerkrankung oder anderen ansteckenden Krankheiten", so die Ministerin.
Die neuen Regelungen im Überblick:
Liegt ein positiver Corona-Test vor, gilt
- außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem 6. Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ auf eine Maske zurückzugreifen.
- in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen.
- in diesem Zeitraum ein Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, da sie in der Regel keine Maske tragen.
- in diesem Zeitraum für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.
- für Personen, die keine Maske tragen können, dass sie Schulen für fünf Tage nicht betreten dürfen.
Sämtliche Regelungen sind laut Gesundheitsministerium bis zum 31.12.2022 befristet.
PCR-Test hat noch nicht ausgedient
Neben den verpflichtenden Regelungen gibt es einige Empfehlungen. Dazu gehört, auch nach fünf Tagen in geschlossenen Innenräumen eine Maske zu tragen, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Positiv auf Corona getestete Personen sollten eigenverantwortlich - auch wenn sie eine Maske tragen - Menschenansammlungen meiden und den Austausch mit anderen Menschen während der Zeit weiter reduzieren.
Ausschlaggebend für die Anwendung der Regeln des Erlasses sind sowohl positive Tests bei einer Ärztin oder Arzt, in einem Testzentrum oder auch Selbsttests: Bei einem positiven Selbsttest ist eine PCR-Kontrolltestung im Testzentrum oder bei einer Ärztin/Arzt nicht verpflichtend, jedoch weiterhin für einen offiziellen Genesenennachweis und mögliche Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich.
Unternehmen haben Spielraum
Das Gesundheitsministerium in Kiel weist in einer Mitteilung Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darauf hin, dass sie im Rahmen der allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen grundsätzlich und unabhängig von dem Erlass die Möglichkeit haben, eigene Anordnungen im Umgang mit Infektionskrankheiten zu treffen. Grundlage dafür sei ihre jeweilige Gefährdungsbeurteilung. So könne etwa für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken eine Tätigkeit für positiv getestete Mitarbeitende ohne Symptome gewährt werden, sofern ein Hygienekonzept gilt und Schutzvorkehrungen wie das Tragen einer FFP2-Maske oder ähnliche Maßnahmen angewendet werden. Für Pflegeeinrichtungen gilt dagegen ein Beschäftigungsverbot, wenn man positiv ist. Und Besucher, die Corona haben, dürfen in dieser Zeit weder in Kliniken noch in Pflegeinrichtungen.
SH und drei weitere Länder scheren aus
Wie es mit den Corona-Regeln in Schleswig-Holstein weitergeht, erklärten Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), die stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) bereits am Freitag (11.11.). Das Land hatte sich mit Bayern, Baden-Württemberg und Hessen darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben, wie aus einer Mitteilung der Gesundheitsministerien vorab hervorging.
Günther für Ende der Maskenpflicht im ÖPNV
Auch die anderen staatlichen Maßnahmen sollen Stück für Stück auslaufen. So kündigte Günther bereits am Freitag an, die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht über den 31. Dezember hinaus verlängern zu wollen. Man hoffe dabei auf ein einheitliches Vorgehen in den Bundesländern.
Pandemie wird zur Endemie: Situation unter Kontrolle
Der Ministerpräsident sprach von "Schritten in Richtung Normalität". Er begründete das Vorgehen damit, dass die Situation in Schleswig-Holstein unter Kontrolle sei. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten befinde man sich im Übergang von einer Pandemie zu einer Endemie. Zudem verwies er auf die hohen Impfquoten im Land.
Monika Heinold sagte: "Es ist nicht die Zeit, sich in sein individuelles Schneckenhaus zu verkriechen, sondern wir wollen als Gesellschaft zusammenhalten." Dennoch wolle man auch denjenigen Sicherheit geben, die der Aufhebung der Regeln bisher skeptisch gegenüber standen. "Wir wollen keine Spaltung aufgrund der Aufhebung von Maßnahmen."
Lauterbach kritisiert SH
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte das Vorgehen einen Fehler. "Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung", sagte er. Es gebe auch keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht jetzt zu verzichten. Es gebe etwa 1.000 Todesfälle durch Covid pro Woche, man stehe vor einer "wahrscheinlich schweren Winterwelle" und sei "am Vorabend einer ansteckenderen Variante".