Gefällte Baumstämme liegen verschneit auf dem Boden nach einer illegalen Waldrodung in Quickborn. © NDR

Abgeholzter Wald in Quickborn: Das Aufforsten lässt auf sich warten

Stand: 29.12.2021 15:54 Uhr

Vor einem Jahr wurde in Quickborn im Kreis Pinneberg ein 1,8 Hektar großes Waldstück illegal gerodet. Eigentlich hätte der Wald bis Ende dieses Jahres wieder aufgeforstet sein sollen - passiert ist aber nicht viel.

Eine Hamburger Immobiliengesellschaft hatte die Rodung Ende vergangenen Jahres ohne Genehmigung veranlasst - nach eigenen Angaben ein Versehen. Obwohl das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) eine Wiederaufforstung bis Ende dieses Jahres festgelegt hatte, ist die Aufforstung bislang nicht abgeschlossen, bestätigte auch die Anwohnerin Sarah Ellhoff. "Da wurden Mulcharbeiten gemacht und der Zaun steht, wir waren überrascht, dass überhaupt noch was passiert ist in diesem Jahr."

LLUR: Jetzt ist es zu kalt zum Aufforsten

Dieses Jahr würden die Bäume nicht mehr gepflanzt, die Witterung lasse es nicht zu, sagte LLUR-Sprecher Martin Schmidt. Sanktionen, weil die Bäume bislang noch nicht gepflanzt wurden, gebe es aber nicht. "Es wird aber so sein, dass spätestens bis Mitte Januar die Pflanzarbeiten abgeschlossen sind, außer es gibt nochmal eine längere Frostperiode. Und das ist dann vollkommen in Ordnung." Wesentlich sei nicht so sehr das Datum, sondern dass es gemacht werde und dass es eben genau in der Periode passiert, in der die Bäume auch beste Chancen haben anzuwachsen", argumentierte der LLUR-Sprecher.

Strengeres Waldgesetz in SH nach illegalen Rodungen

Nach nun mehreren illegalen Rodungen in ganz Schleswig-Holstein hat jetzt die Landesregierung das Waldgesetz verschärft. Bisher waren Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro möglich, seit wenigen Wochen sind es bis zu 100.000 Euro. Laut Landesamt prüft die Staatsanwaltschaft Itzehoe noch, ob die illegale Rodungsaktion in Quickborn strafrechtliche Konsequenzen hat. Eine weitere Neuerung im verschärften Waldgesetz: Bei einer Rodung muss der Besitzer jederzeit und sofort die Genehmigung dafür den Behörden vorlegen können - bislang war die Gesetzeslage eine andere. Die Besitzer konnten die Genehmigungen erst Tage später vorlegen und bis dahin weiterroden. Mit dieser Verschärfung sollen illegale oder versehentliche Rodungen, wie die in Quickborn, verhindert werden.

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Nachrichten für Schleswig-Holstein | 29.12.2021 | 13:00 Uhr

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