12.000 Euro Geldstrafe für Ex-Polizeigewerkschafter Nommensen

Stand: 19.10.2022 15:44 Uhr

Das Landgericht Lübeck hat am Mittwoch das Urteil gegen Ex-Polizeigewerkschafter Nommensen verkündet. Weil er mehrfach sensible Interna an einen befreundeten Journalisten durchstach, muss er eine Geldstrafe von 12.000 Euro bezahlen.

Am vorsätzlichen Handeln des Angeklagten habe die Kammer keinen Zweifel, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Mittwoch. In einigen Punkten wurde Nommensen zwar freigesprochen, doch in den meisten Fällen habe er Dienst- und Privatgeheimnisse verletzt.

Nommensen selbst hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden. Sein Verteidiger zeigte sich zufrieden, dass das Gericht keine schärfere Strafe verhängte. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Die Gesamtstrafe in Höhe von 12.000 Euro hat Nommensen in 300 Tagessätzen zu je 40 Euro zu begleichen. Ursprünglich waren 330 Tagessätze vorgesehen, doch weil sich der Prozess so stark in die Länge gezogen hatte, gelten 30 Sätze bereits als beglichen.

Staatsanwälte lasen drei Stunden aus Chats vor

Mehr als drei Stunden lang lasen die Staatsanwälte vergangenen Freitag (14.10.) aus Chats zwischen dem Ex-Polizeigewerkschafter und dem befreundeten Journalisten vor. Nommensen habe darin laut Staatsanwaltschaft teilweise wie in einem Liveticker über Einsätze berichtet. Dienstgeheimnisse und Persönlichkeitsrechte seien verletzt und Ermittlungen gefährdet worden. Es sei dem Angeklagten darum gegangen, die Führung der Landespolizei schlecht dastehen zu lassen, so die Staatsanwaltschaft.

Nommensens Verteidiger sah das anders: Sein Mandant habe interne Informationen weitergegeben, um Missstände in der Landespolizei zu bekämpfen. Wichtige öffentliche Interessen seien dadurch nicht gefährdet worden. Der Angeklagte selbst beteuerte: Er habe große Fehler gemacht, bereue das, wollte die Polizei und einzelne Personen aber nicht schädigen. Nommensen bat das Gericht deshalb um eine milde Strafe.

Nommensen soll gegen Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben

Nommensen, so lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen - als Polizeibeamter, als Gewerkschafter und als Mitglied des Hauptpersonalrats der Landespolizei. Konkret ging es um Einsatzdetails, Fotos, vertrauliche Dokumente oder Auszüge aus polizeilichen Datenbanken. Der Fall Nommensen war im Sommer 2019 ins Rollen gekommen. Damals waren interne Informationen zu einem Einsatz während der Geiselnahme in der Lübecker JVA an die Öffentlichkeit gelangt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen noch prüfen, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 19.10.2022 | 16:00 Uhr

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