Zuckerrübenanbau: Grüne kritisieren Einsatz von Insektengift
Wegen Virusbefalls beim Zuckerrübenanbau gab es für den Einsatz eines Insektengifts eine Notfallzulassung. Die Grünen im Niedersächsischen Landtag kritisieren, dass es zu großflächig genutzt wurde.
Bei dem Insektengift handelt es sich um sogenannte Neonicotinoide, kurz Neonics, die seit 2018 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen sind. Das mit dem als bienenschädlich angesehenen Wirkstoff gebeizte Saatgut wurde nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums auf fast 19.000 Hektar ausgebracht. Das entspricht 19 Prozent der rund 100.000 Hektar Gesamtanbaufläche für Zuckerrüben in Niedersachsen. Die agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Miriam Staudte, kritisierte, dass von einem punktuellen Einsatz in schädlingsbefallenen Hotspots keine Rede sein könne.
Staudte: Zu wenig Problembewusstsein
"Hier wird versucht, den großflächigen Einsatz der verbotenen Neonicotinoide wieder salonfähig zu machen", sagte Staudte. Bei Kontrollen hätten sich viele Verstöße gegen die Auflagen gezeigt. So sei in einem Drittel der Fälle am Feldrand kein Streifen von 45 Zentimetern freigelassen worden, wo kein gebeiztes Saatgut eingesetzt werden darf. In vielen Fällen hätten auch Pflanzen zwischen den Rüben geblüht, was ebenfalls verboten ist. Staudte kritisierte, dass es offenbar wenig Problembewusstsein gebe, dass die Giftstoffe mit dem gebeizten Saatgut in den Boden gelangen und von anderen Pflanzen aufgenommen werden können, die dann über die Blüten Insekten vergiften können.
Dachverband: Einhalten der Auflagen zu anspruchsvoll
Der Geschäftsführer des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ), Heinrich-Hubertus Helmke, sagte, dass die Auflagen für die meisten Landwirte zu anspruchsvoll seien. So lasse sich bei der Aussaat der geforderte Randstreifen gut einhalten, aber wenn die Rübe gewachsen und dicker geworden sei, wachse sie in den Randstreifen hinein. Auch sei es schwierig, die Anbaufläche komplett von blühendem Unkraut freizuhalten. Daher hätten viele Landwirte auch kein Interesse daran, die Neonics einzusetzen. Für das kommende Jahr werde es dafür auch keine Notfallzulassung geben, sagte Helmke. Dann müssten andere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die dann allerdings gespritzt werden.
Nichteinhalten der Auflagen ist eine Ordnungswidrigkeit
Laut einer Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums ist die Detailauswertung zu den Beanstandungen aktuell noch unvollständig. Landwirte, die sich nicht an die Auflagen gehalten hätten, begingen laut der Sprecherin Ordnungswidrigkeiten, ihnen drohe ein Bußgeld. Auch könne es mit Blick auf die Direktzahlungen der EU Sanktionen geben.
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