Weihnachten: Corona-Tests auch im privaten Umfeld möglich
Niedersachsens Landesregierung hat bei der Testpflicht für größere Familienfeiern an Weihnachten nachgesteuert. Demnach reicht jetzt ein Selbsttest unter Kontrolle einer weiteren Person.
Denn bei Feiern mit mehr als zehn Personen gilt laut der seit Sonntag gültigen Corona-Verordnung im Rahmen der sogenannten Weihnachtsruhe 2G-Plus - also genesene und geimpfte Personen müssen sich testen. Die Tests sollten ursprünglich in einem Testzentrum durchgeführt werden. Das ist jetzt vom Tisch, wie die Niedersächsische Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Das sind die wichtigsten Regeln für das Weihnachtsfest
- Begrenzung im Innenbereich auf bis zu 25 vollständig geimpfte oder genesene Personen inklusive Kinder und Jugendliche
- bei Zusammenkünften mit mehr als 10 Personen zusätzlich Testpflicht - gilt nicht für Personen, die geboostert sind oder nach vollständiger Impfung eine Durchbruchsinfektion überstanden haben
- für die Testpflicht reicht ein Selbsttest, der vom Gastgeber oder eine vom Gastgeber beauftragten Person kontrolliert werden muss
- Kinder und Jugendliche müssen sich nicht testen lassen
- es muss während der privaten Weihnachtsfeier keine Maske getragen werden
- für ungeimpfte Personen bleibt es bei den Beschränkungen, dass sie sich nur mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen
Kommunen: Test-Kontrollen nicht machbar
Bei einigen Kommunen kommt die Erleichterung für die Feiernden nicht gut an. Der Landkreis Emsland kritisiert die Korrekturen der Corona-Verordnung des Landes. Selbsttests seien für Bürgerinnen und Bürger einfacher umzusetzen, aber für Behörden nicht zu kontrollieren, sagte eine Kreissprecherin. Ein Sprecher der Stadt Osnabrück sagte: "Es ist völlig ausgeschlossen, dass Behörden, dass Polizei oder bei uns der Ordnungsdienst an den Feiertagen von Haus zu Haus gehen und klingeln, ob die Leute sich an die Regeln halten." Er appelliert an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Wenig Kontakte für ungeimpfte Menschen
Ungeimpfte Menschen dürfen unabhängig von Tests nur noch maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Auf diese Verschärfung hatten sich Bund und Länder verständigt.
