Statt 2G: Im Einzelhandel gilt nun FFP2-Pflicht
Nach dem Aus für 2G in Niedersachsens Einzelhandel ist dort nun das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung entsprechend ergänzt.
"Diese FFP2-Maskenpflicht gilt, sobald mindestens die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ausgerufen wurde", teilte die Staatskanzlei am Montagabend mit. Vor dem Hintergrund der neuen, sich schneller verbreitenden Omikron-Variante sei höchste Vorsicht geboten.
FFP2-Maske auch im Supermarkt
Das Tragen der FFP2-Maske oder einer Maske eines "gleichwertigen Schutzniveaus" gilt neben dem Einzelhandel laut Staatskanzlei auch in allen Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Drogerien und Baby-Bedarfsmärkten. Nur Beschäftigte im Einzelhandel, die durch Abstand und Aerosol-Barrieren geschützt sind, können auch weiterhin eine sogenannte OP-Maske tragen. Ausgenommen von der Verpflichtung seien Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel. Kinder bis fünf Jahre brauchen weiterhin keine Maske trage, von sechs bis 14 Jahren reiche eine normale Alltagsmaske. Für Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren gilt die FFP2-Maskenpflicht.
Nun flächendeckend FFP2-Pflicht
Die FFP2-Pflicht hatte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) bereits am Sonnabend angekündigt. Mit ihr gilt nun derzeit überall in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich. In Bussen und Bahnen, bei Veranstaltungen, in Clubs und Hotels und bei körpernahen Dienstleistungen ist diese bereits in Kraft, weil sie dort Teil der aktuell geltenden Warnstufe 2 ist. Der Einzelhandel war als letzte Branche davon ausgenommen, dort reichte eine OP-Maske bisher aus.
Behrens weiter von 2G als Schutzmaßnahme überzeugt
"Die FFP2-Maske bietet einen sehr hohen Schutz vor einer Corona-Infektion", so Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD), die bereits am Sonnabend die Einführung der Pflicht angekündigt hatte. "Das halte ich vor allem für die Beschäftigten im Einzelhandel für wichtig." Ebenso wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bedauert Behrens das Aus der 2G-Regel im Handel. Sie sagte erneut, dass sie vom Sinn der Regelung überzeugt sei. "Mit der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für den gesamten Einzelhandel setzen wir das um, was an Schutzmaßnahmen für diesen Bereich nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts noch rechtssicher machbar ist", so die Gesundheitsministerin. Unabhängig vom geltenden Recht sei es Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern derweil weiterhin möglich, den Zugang zu ihren Geschäften ausschließlich geimpften und genesenen Personen zu gewähren.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte am Donnerstag geurteilt, dass die 2G-Regel im Handel nicht verhältnismäßig sei und Geschäfte in der Pandemie keine Infektionsherde darstellten. Daher sei die Regelung zu sofort aufzuheben.
