Ein Mann mit einer FFP2-Maske wartet auf einen Zug. © picture alliance / ROBIN UTRECHT Foto: ROBIN UTRECHT

Neue Corona-Verordnung in Kraft: Winterruhe verlängert

Stand: 15.01.2022 08:28 Uhr

In Niedersachsen ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese sieht Lockerungen vor, in einigen Bereichen sind die Regeln aber auch strenger geworden. Die Winterruhe wird verlängert.

  • Die Winterruhe mit Warnstufe 3 geht bis zum 2. Februar
  • Bei Demonstrationen gilt FFP2-Maskenpflicht
  • Ausnahmen bei Kontaktbeschränkungen gibt es nur noch bis einschließlich 13 Jahre
  • Die Auflagen für Beerdigungen werden gelockert

Als sogenannte Weihnachts- und Neujahrsruhe hat sie angefangen, wurde dann bis zum 15. Januar verlängert und nun werden die niedersächsischen Sonderregeln als Winterruhe bis zum 2. Februar Bestand haben. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die Warnstufe 3 mit einigen zusätzlichen Regelungen. Es gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen. Zudem sind Tanzveranstaltungen verboten, Diskotheken und Clubs geschlossen. Regierungssprecherin Anke Pörksen geht davon aus, dass die Winterruhe auch am 2. Februar noch nicht enden wird, "weil die Infektionszahlen deutlich ansteigen".

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Ein Frau trägt einen FFP2-Maske in einem Geschäft. © picture alliance Foto: Swen Pförtner

Niedersächsische Corona-Verordnung ab 15. Januar 2022

Die aktuelle Verordnung zum Download. Sie ist am 15. Januar in Kraft getreten und gilt bis zum 2. Februar. Download (298 KB)

FFP2-Pflicht bei Demonstrationen

Für Versammlungen gibt es neue Vorgaben: Nachdem zahlreiche Kommunen bereits die FFP2-Maske bei Demonstrationen zur Pflicht gemacht haben, gilt dies mit der neuen Verordnung landesweit. Das solle für mehr Klarheit und eine noch größere Verbreitung sorgen. Auch für nicht angemeldete Versammlungen gelte diese Pflicht, heißt es von der Landesregierung.

Bei Treffen wird ab 14 Jahren mitgezählt

Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen sich bis zum 31. Januar täglich testen. Darüber hinaus setzt Niedersachsen das Mindestalter herab, ab dem die Corona-Kontaktbeschränkungen gelten. Bislang wurden 14-Jährige bei Zusammenkünften nicht mitgezählt, jetzt trifft das nur noch auf maximal 13-Jährige zu. Geimpfte und Genesene dürfen sich mit bis zu neun anderen Personen treffen. Wer weder geimpft noch genesen ist, darf neben seinem eigenen Haushalt nur zwei weitere Menschen eines weiteren Haushalts treffen. Nicht mitgezählt werden dabei neben den Kindern Betreuerinnen und Betreuer von Pflegebedürftigen.

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Beerdigungen: Lockerung für Ungeimpfte

Die angepasste Corona-Verordnung bringt aber auch einige Lockerungen mit sich. So wird die von Bund und Ländern beschlossene verkürzte Quarantäne umgesetzt. Außerdem sind die Regeln für weltliche Beerdigungen weniger streng: Für Ungeimpfte gibt es hierbei eine Ausnahme von der Beschränkung auf Treffen mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts. "Beerdigungen, auch wenn sie keinen religiösen Charakter haben, werden privilegiert, damit die Menschen sich von den Toten verabschieden und mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam trauern können", erklärte Regierungssprecherin Pörksen. Das gelte aber nur für die offizielle Trauerfeier und den Gang zum Grab, nicht für ein darauf folgendes Zusammensein etwa in einem Restaurant oder Café. Bei nichtreligiösen Trauerfeiern gilt laut Pörksen die 3G-Regel, sodass geimpfte, genesene oder getestete Personen daran teilnehmen können.

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Die neuen Corona-Regeln in Grafiken

Die Landesregierung hat Grafiken zur Veranschaulichung der Corona-Regeln erstellt. Diese finden Sie hier zum Download. Download (1 MB)

Kirchlich und weltlich: Unterschiede fallen weg

Damit wird der unterschiedliche Umgang mit nichtreligiösen und religiösen Trauerfeiern aufgehoben. Bei kirchlichen oder religiösen Beerdigungen gelten wegen der Religionsfreiheit keine Beschränkungen des Landes, sondern die Bestimmungen der jeweiligen Kirchen oder Religionsgemeinschaften.

Landtagswahl: Erleichterungen für Partei-Sitzungen

Neue Regelungen sieht die Verordnung auch im Hinblick auf die Landtagswahl im Oktober vor. Beim Verbot von Sitzungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 500 Teilnehmenden gibt es Ausnahmen für Parteien und Wählergruppen, die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl aufstellen wollen.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 15.01.2022 | 08:00 Uhr

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