Ein Beamter des Justiz Vollzuges geht durch einen Gang in einem Gefängnistrakt. © NDR Foto: Julius Matuschik

Minderjährig unter Mordverdacht: Was geschieht mit Jugendlichen?

Stand: 28.06.2022 20:20 Uhr

Eine 15-Jährige aus Salzgitter soll ermordet worden sein. Tatverdächtig sind ein 14- und ein 13-Jähriger. Das sorgt für Entsetzen. Aber was geschieht mit Verdächtigen, die unter 18 Jahre alt sind?

Wer noch nicht volljährig ist und eine Straftat begeht, für den gelten zunächst andere Regeln als für Erwachsene. Die Frage ist, ob ein Tatverdächtiger schuldfähig sei, es geht also um die "Fähigkeit, das Unrecht der Tat einsehen und hierfür Verantwortung übernehmen zu können", sagt Julia Biastoch, Juristin am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Göttingen. Bei Erwachsenen wird diese Fähigkeit vorausgesetzt, bei Tatverdächtigen zwischen 14 und 18 Jahren müssen Gerichte feststellen, ob sie bestraft werden können.

Jugendstrafrecht: Haftstrafe bis zehn Jahre möglich

Wer älter als 14 Jahre ist, der kann in Untersuchungshaft kommen, damit die mutmaßlichen jugendlichen Täter nicht fliehen oder Spuren beseitigen können. Auch beim Urteil gilt das Jugendstrafrecht - in einigen Fällen, bis der oder die Betroffene 21 Jahre alt ist. Haftstrafen sind dabei selten, aber bei Mord und Totschlag sei eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Für verurteilte jugendliche Straftäter gibt es dann spezielle Gefängnisse.

Unter 14 Jahre: Strafunmündig, doch Unterbringung ist möglich

Aber wenn jemand jünger als 14 Jahre ist, dann ist das Kind oder der Jugendliche pauschal strafunmündig. Er kann also nicht bestraft werden. "Das bedeutet aber nicht, dass die Straftat eines Kindes keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen kann." Die Staatsanwaltschaft kann aber keine Anklage erheben, sondern die Jugendämter sind zuständig. Sie können Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen. Die Erziehung steht dabei im Vordergrund. Unter bestimmten Bedingungen könne das Kind aber auch bei einer Pflegefamilie untergebracht werden oder in einem Heim. "Besteht eine schwere psychische Störung, ist auch die Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie möglich", sagt Juristin Biastoch. Dazu werde der Entwicklungsstand und die psychische Gesundheit der Jugendlichen untersucht. Aber die Eltern müssen zustimmen oder ein Familiengericht darüber entscheiden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | 27.06.2022 | 18:00 Uhr

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