Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel spricht in einer Pressekonferenz. © dpa-Bildfunk Foto: Peter Steffen

Mehr Beschwerden: Landes-Datenschützerin fordert mehr Personal

Stand: 02.06.2022 11:00 Uhr

Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat ihren Bericht für 2021 vorgestellt. Barbara Thiel fordert mehr Personal - und appelliert, Datenschutz nicht pauschal als Sündenbock abzustempeln.

Im Jahr 2021 gab es demzufolge 2.538 Beschwerden und damit etwas mehr als im Jahr zuvor (2.479 im Jahr 2020). Das sagte die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, am Donnerstag im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichtes. Noch deutlicher stieg die Zahl der von sogenannten datenverarbeitenden Stellen gemeldeten Datenschutzverletzungen - von 989 (2020) auf nun 1.673.

Thiel fordert "endlich mehr Personal" für Datenschutz

"Es war mir wegen dieser hohen Fallzahlen erneut nicht möglich, in angemessenem Umfang proaktiv zu handeln", sagte Thiel. "Wieder konnte ich beispielsweise nur wenige anlasslose Kontrollen durchführen. Auch die Art von Beratung, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung zur Aufklärung, Sensibilisierung und Information vorsieht, konnte ich nur punktuell leisten. Ich weiß nicht, wie sich diese Situation entscheidend verändern soll, wenn meiner Behörde nicht endlich mehr Personal zugebilligt wird."

Schwerpunkte: unzulässige Überwachung und Phishing-Mails

Schwerpunkte der Beschwerden waren laut Landesbeauftragter unzulässige Videoüberwachung, Verstöße gegen das Recht auf Auskunft, die Offenlegung von Daten gegenüber Dritten (etwa die Übermittlung von Corona-Testergebnissen an falsche Personen), unzulässiges Tracking auf Webseiten oder unerwünschte E-Mail-Werbung. Die Meldungen von Datenschutzverletzungen bezogen sich häufig auf den Diebstahl von Daten sowie auf Cyber-Angriffe durch Phishing-Mails und sogenannte Verschlüsselungstrojaner.

Höchstes Bußgeld über 200.000 Euro

Insgesamt erließ die LfD nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 42 Bußgeldbescheide über rund 270.000 Euro. Das höchste Einzelbußgeld, das auch bereits rechtskräftig ist, betrug alleine 200.000 Euro. Der Verstoß: Videoüberwachung von Beschäftigten ohne Rechtsgrundlage. Weitere Informationen über den konkreten Fall gab es am Donnerstag noch nicht. Sonstige Adressaten kamen etwa aus dem Einzelhandel und Tourismus. Bei den Verstößen handelte es sich unter anderem um unzulässige Videoüberwachung, um unzureichende technische Schutzmaßnahmen sowie um die Verarbeitung beruflicher Daten für private Zwecke.

"Datenschutz nicht zum Sündenbock machen"

Thiel appellierte bei der Vorstellung des Berichtes, den Datenschutz nicht pauschal zum Sündenbock zu machen. Im Zuge der Corona-Regeln sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ebenso eingeschränkt worden wie andere Grundrechte, zum Beispiel durch die Kontaktdatenerfassung in Restaurants, so Thiel. "Die pauschale Behauptung vom Stolperstein Datenschutz muss endlich aufhören. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Schutz der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger", sagte sie.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 02.06.2022 | 12:00 Uhr

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