Klimagesetz: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Niedersachsen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gerichtlich gegen das Klimagesetz des Landes Niedersachsen vor. Das Gesetz sei verfassungswidrig, so der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen hat die DUH Klimaklagen gegen die Landesregierungen von Niedersachsen und Baden-Württemberg eingereicht. Die Kläger fordern Landesklimaschutzgesetze, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen, wie es in einer Mitteilung der DUH am Donnerstag hieß. Die Organisation unterstütze damit nun in zehn Bundesländern Heranwachsende im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht.
Klimaneutralität bis 2045 gefordert
Das Gesetz reiche einfach nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. "Niedersachsen will Klimaschutzland Nummer eins werden, plant aber neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdgas, das häufig mit der besonders umweltbelastenden Fracking-Technik gewonnen wird", sagte Sascha Müller-Kraenner am Donnerstag. Niedersachsen wolle bis 2050 klimaneutral sein. Der Bund selbst hingegen strebe das für 2045 an. Da dürfe Niedersachsen nicht später dran sein. Das gebiete schon die Bundestreue, so Müller-Kraenner.
Fünf junge Menschen ziehen vor Gericht
In Niedersachsen ziehen den Angaben zufolge fünf teilweise minderjährige Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer vor das Bundesverfassungsgericht. Darunter ist auch die 18-jährige Jennifer Zauter aus dem Landkreis Gifhorn. Niedersachsen habe Chancen auf einen guten Klimaschutz, und erneuerbare Energien könnten noch stärker gefördert, noch mehr Windparks gebaut werden, sagte Zauter dem NDR in Niedersachsen.
Das Klimaschutzgesetz wird novelliert
Im niedersächsischen Umweltministerium zeigt man sich wenig überrascht von der Beschwerde. Das Klimaschutzgesetz des Landes müsse sowieso angepasst werden, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD). "Diese Verfassungsbeschwerde bestärkt uns nochmal in unserem Bestreben, im kommenden Jahr auch das niedersächsische Gesetz zu novellieren", so Lies. Das solle noch bis zur Sommerpause 2022 passieren. So würde man einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zuvorkommen.
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