Kennen Sie die "Partei mit Biss" und "DIE SONSTIGEN"?
Der niedersächsische Landeswahlausschuss hat 23 Parteien zur Landtagswahl am 9. Oktober zugelassen. Eine Liste der bei der Wahl vertretenen Gruppierungen hat das Gremium am Freitag veröffentlicht.
Neben den sechs Parteien SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD und Die Linke, die im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag mit in Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertreten sind, wurden 17 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt. Darunter sind auch einige Exoten, die den meisten der rund sechs Millionen Wahlberechtigten in Niedersachsen kaum bekannt sein dürften. Hier eine Liste der zur Wahl zugelassenen Parteien:
- SPD
- CDU
- Grüne
- FDP
- AfD
- Die Linke
- dieBasis - Basisdemokratische Partei Deutschland
- Bündnis C - Christen für Deutschland
- DiB - Demokratie in Bewegung
- Zentrum - Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870
- Die Friesen
- Die Haie - Partei mit Biss
- DIE SONSTIGEN Niedersachsen X
- FREIE WÄHLER Niedersachsen
- ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei Landesverband Niedersachsen
- Die Humanisten - Partei der Humanisten Niedersachsen
- Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
- Gesundheitsforschung - Partei für Gesundheitsforschung
- Tierschutzpartei - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
- PIRATEN - Piratenpartei Niedersachsen
- SGV - Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung
- Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei
- Volt
Zwei Gruppierungen nicht zugelassen
Die Vereinigung "DIE REPUBLIKANER" ist laut Mitteilung des Landeswahlausschusses nicht als Partei anerkannt worden, da sie die Kriterien des Parteibegriffes nach Paragraf 2 des Parteiengesetzes nicht erfüllt. Gleiches gelte für die Vereinigung "Sprache Verbindet". Die 23 Parteien müssen nun bis zum 1. August Wahlvorschläge einreichen. Ob diese zugelassen werden, entscheiden danach Wahlausschüsse.