Jurist aus "Reichsbürger"-Szene kein "Notar außer Dienst" mehr
Ein Jurist aus dem Landkreis Nienburg, der zur sogenannten Reichsbürger-Szene gehören soll, verliert seine Bezeichnung "Notar außer Dienst". Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag.
Wie der BGH am Freitag mitteilte, lehnten die Richter eine Klage auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ab. Das OLG hatte am 29. November 2020 entschieden, dass sich der Jurist nicht mehr als Notar außer Dienst" bezeichnen darf, weil er der "Reichsbürger"-Szene angehöre. Der Mann bezeichnet sich dem BGH-Beschluss zufolge selbst als "Staatsangehöriger des Königreichs Preußen". Seit Ende 2015 durfte er die Bezeichnung "Notar außer Dienst" führen, nachdem er vorzeitig aus seinem Juristenamt ausschied. Diese Erlaubnis wurde durch das Urteil beim OLG in Celle Ende 2020 widerrufen.
Zwei Begründungen für Entzug von Titel
Die Begründung war, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Juristen betrieben werde und er der "Reichsbürger"-Szene angehöre. Gegen diesen Bescheid klagte der frühere Notar erfolglos beim OLG. Wie jetzt der BGH mitteilte, bleibt das Urteil rechtskräftig.
Insolvenzverfahren war für Richter maßgeblich
Das inzwischen eröffnete Insolvenzverfahren war für die Richter aus Celle damals maßgeblich für den Widerruf der Bezeichnung "Notar außer Dienst". Aus Sicht des zuständigen Senats hätte aber auch allein die "Reichsbürger"-Tätigkeit für den Widerruf ausreichen können.
