Gericht: Baupläne für Küstenautobahn A20 rechtswidrig
Die Planungen für ein erstes Teilstück der Küstenautobahn A20 in Niedersachsen müssen nachgebessert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Den Planfeststellungsbeschluss für den 13 Kilometer langen Abschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg erklärte das Gericht für "rechtswidrig und nicht vollziehbar". Damit erzielte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einen Teilerfolg. Die Umweltschutz-Organisation hatte gegen den Autobahnbau geklagt.
Gericht: Autobahnabschnitt soll nicht durch Moore führen
Der 9. Senat bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt. "Die Stickstoffberechnung, die den Planungen zugrunde lag, war von Anfang an sehr auf Kante genäht", erklärte die Vorsitzende Richterin. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Naturschutzgebiet Schaden nehme. Das Bundesverwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass der besagte Abschnitt nicht durch Moore führen soll. Die Klage eines Landwirts, der für den Neubau enteignet werden soll, wies es derweil zurück.
Verlängerung der Küstenautobahn - ein Mammutprojekt
Die bereits existierende Küstenautobahn soll vom polnischen Stettin über Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hinaus bis nach Niedersachsen an die Grenze zu den Niederlanden verlängert werden. Mit allein 121 Kilometern auf niedersächsischer Seite zählt die umstrittene A20 zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten Niedersachsens.
BUND: A20 eines der klimaschädlichsten Projekte des Bundes
Die niedersächsische BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner zeigte sich einerseits erfreut über die Entscheidung. Die Planungsfehler seien offensichtlich gewesen. Sie kritisierte jedoch, dass das Gericht zentrale Themen wie Klimaschutz und Bedarf "in keinster Weise berücksichtigt" habe. "Das ist ein Schlag ins Gesicht für die junge Generation. Die A20 ist eines der klimaschädlichsten Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan." Gerstner kündigte weiteren Widerstand gegen die Küstenautobahn an.
Althusmann und IHK sehen die Planungen mit dem Urteil weitgehend bestätigt
Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann (CDU) sieht in dem Urteil dagegen einen "wesentlichen Schritt" für den Weiterbau der Autobahn 20. Damit stehe fest, so Althusmann, "dass das Vorhaben über die notwendige Planrechtfertigung verfügt und - bei einer Behebung des vom Gericht beanstandeten punktuellen Mangels - grundsätzlich realisiert werden kann". Die Industrie- und Handelskammern (IHK) von Bremen und Bremerhaven, Oldenburg und Stade äußerten sich ähnlich. Aus ihrer Sicht sah das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bedarfsfeststellung im sogenannten Bundesverkehrswegeplan als verbindlich an. Das Urteil stelle den Bau der Autobahn nicht in Frage, hieß es in einer Mitteilung von Donnerstag.
Gericht: Klimaschutzgesetz wird für weitere Bauabschnitte greifen
Das Bundesverwaltungsgericht betonte, dass es ausgiebig geprüft habe, ob das inzwischen geltende Klimaschutzgesetz berücksichtigt werden musste. Allerdings sei der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 - und damals sei das Gesetz noch nicht in Kraft gewesen. Bei den noch laufenden Planungen für weitere Teilstücke sehe das anders aus: "Für weitere Abschnitte der A20 wird das Klimaschutzgesetz gelten", sagte die Vorsitzende Richterin.
Weiterer Protest in Westerstede geplant
Vor der Urteilsverkündung hatte das Aktionsbündnis "Moor bleibt Moor" eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude veranstaltet. Die Gegner des Autobahnbaus rufen zudem zu einem Aktionswochenende ab 15. Juli im A20-Protestcamp bei Westerstede im Ammerland auf.
