Flüchtlingshilfe-Betrug: Keine Revision für ASB-Mitarbeiter
Ein früherer Fachbereichsleiter des Arbeiter-Samariter-Bundes muss eine mehrjährige Haftstrafe absitzen. Wie das Landgericht Hildesheim am Freitag mitteilte, hat der BGH eine Revision abgewiesen.
Betrug, Beihilfe zur Untreue und Beschaffung von kinder- und jugendpornografischen Schriften - die Vorwürfe wiegen schwer. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen 38-Jährigen vom November 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bestätigt, wie das Landgericht Hildesheim am Freitag mitteilte. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft seien unbegründet.
Geld für private Zwecke genutzt
Seit 2015 hatte der ASB Soziale Dienste im Auftrag des niedersächsischen Innenministeriums und der Landesaufnahmebehörde Unterkünfte für Asylbewerber betrieben. Von 2017 an soll das Land insgesamt 8,1 Millionen Euro auf ein Konto überwiesen haben, das nur scheinbar für die GmbH errichtet worden war. Zwei damalige Führungskräfte sollen das Geld für private Zwecke genutzt haben. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Sechseinhalb Jahre für Ex-Geschäftsführer
Das Urteil gegen den Ex-Geschäftsführer einer ASB-Tochterfirma war bereits rechtskräftig. Er musste für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Im November 2019 ordnete das Landgericht Hildesheim die Einziehung der Betrugssumme in Höhe von 6,85 Millionen Euro an. Der ehemalige Fachbereichsleiter muss für knapp 1,5 Millionen Euro haften, der frühere Geschäftsführer für den Rest.
