Corona: Niedersachsen verlängert Regeln - und passt sie an
Niedersachsen verlängert seine bestehenden Corona-Regelungen bis zum 9. Mai. Mit einigen Anpassungen: Unter anderem entfällt die Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte.
Die Verlängerung geschehe mit Blick auf das erwartete neue Infektionsschutzgesetz des Bundes, erklärte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag. Da die aktuelle Corona-Verordnung des Landes auslaufe und das neue Bundesgesetz "sicher nicht morgen" fertiggestellt werde, müsse zunächst eine Übergangsregelung geschaffen werden. Sie tritt am 18. April 2021 in Kraft, die inhaltlichen Änderungen gelten ab dem 19. April.
Keine Quarantäne mehr für vollständig Geimpfte
Die neue Landes-Verordnung ist allerdings in einigen Punkten angepasst: Unter anderem werden Menschen mit vollständigem Impfschutz von Test- und Quarantäne-Pflichten befreit. Dies greift zwei Wochen nach der Zweitimpfung. Das Land stützt sich dabei auf eine Studie des Robert-Koch-Instituts: Ihr zufolge ist das Risiko einer Virusübertragung durch vollständig geimpfte Menschen spätestens ab dem 15. Tag nach Erhalt der zweiten Impfdosis geringer als beim Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen Infizierten.
Weitere Anpassung nach Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes
Sobald das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes vorliege, werde die Landesverordnung abermals angepasst, sagte Pörksen. Am Dienstag hatte das Bundeskabinett der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte danach gesagt, er werde sich erst ein abschließendes Urteil über die darin geplante Notbremse inklusive Ausgangssperren bilden können, wenn der Bundesrat den Entwurf beraten habe.
Pflegekammer warnt vor Überlastung des Gesundheitssystems
Mit Blick auf die Lage in den Krankenhäusern und steigende Infektionszahlen warnte die Pflegekammer am Freitag vor einer Überlastung des Gesundheitssystems. Rund 86 Prozent der Intensivbetten in Niedersachsen seien belegt, in einigen Regionen wie Celle und Lüchow-Dannenberg sei bereits kein einziges Intensivbett mehr frei. "Die Mitarbeitenden auf den Covid-Intensivstationen arbeiten seit einem Jahr am Limit", sagte Felix Berkemeyer, Abteilungsleiter einer Intensivpflegestation und Mitglied im Vorstand der Pflegekammer. Dass nun immer mehr junge Corona-Patienten beatmet werden müssen, sei für viele Kolleginnen und Kollegen besonders erschütternd.
Einige Kommunen befürworten bundesweite Ausgangssperre
Aus den niedersächsischen Kommunen kommt angesichts der angespannten Lage teilweise Zustimmung zu einer geplanten bundesweiten Ausgangssperre. Die Leiterin des Osnabrücker Krisenstabs, Katharina Pötter, beispielsweise merkte an, dass Einheitlichkeit und Klarheit wichtig für die Bürger sei. Der Landrat der Grafschaft Bentheim, Uwe Fietzek (parteilos), kritisierte die Tatsache, dass die neuen Regeln sich nur an der Inzidenz orientieren. Das sei zu undifferenziert, sagte er dem NDR Niedersachsen. Von den Kommunen verhängte Ausgangssperren waren zuvor von niedersächsischen Gerichten teilweise für nichtig erklärt worden. Unter anderem befand das Verwaltungsgericht Braunschweig die Regelung für Wolfsburg nicht ausreichend, hatte bei den Regelungen in den Landkreisen Peine und Gifhorn dagegen keine Einwände.
Unklarheit bei den Modellkommunen
Unklar ist auch die Zukunft des Projekts zu den Modellkommunen. Wie es damit weitergeht, ist auch davon abhängig, inwieweit bundeseinheitliche Regelungen solche Projekte bei steigenden Inzidenzen erlauben. Niedersachsens Ministerpräsident Weil kritisiert, dass hier Fragen offen seien. Das führe zu Verunsicherungen bei den Kommunen und ihren Partnern.
Corona-Hotline in Niedersachsen
Wer glaubt, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 oder seinen Hausarzt kontaktieren. Der Arzt klärt dann am Telefon, ob es sich um einen Verdachtsfall handelt und trifft geeignete Maßnahmen. Wird eine Infektion nachgewiesen, muss der Patient in häusliche Quarantäne. Kontaktpersonen der erkrankten Person werden bei engem Kontakt ebenfalls in der Regel für 14 Tage zu Hause isoliert. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen bleiben: Abstand halten, Mundschutz tragen, regelmäßig Hände waschen und nicht in die Hand husten oder niesen.
