Corona: Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt ab jetzt
Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis Dienstag, 15. März, konnten Beschäftigte im Gesundheitswesen noch ihren Corona-Impfstatus nachweisen. In Niedersachsen dürften das bis zu 95 Prozent sein.
Von jetzt an müssen Praxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Behörden über ein Meldeportal informieren, welche Mitarbeitenden nicht geimpft oder genesen sind beziehungsweise nicht auf den Aufruf reagiert haben. Die Arbeitgeber haben nach Angaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums zwei Wochen Zeit, die Meldungen abzugeben. Die Gesundheitsämter sollen die Betroffenen dann anschreiben - und gegebenenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegen. Außerdem droht ihnen das Verbot, ihren Arbeitsplatz zu betreten oder ihre Tätigkeit auszuüben.
Vorerst keine Auswirkungen zu erwarten
Zunächst dürfte die Impfpflicht keine Auswirkungen auf den Betrieb in Praxen und Kliniken haben. Angesichts der vielen Corona-Neuinfektionen im ganzen Land haben die Gesundheitsämter viel zu tun. Zudem können die Betroffenen erst einmal Stellung nehmen, Widerspruch einlegen und Klage einreichen. So kann sich die Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung über Wochen und Monate hinziehen. Der Niedersächsische Landkreistag rechnet damit, dass das Gros der Fälle vor Gericht verhandelt wird.
95 Prozent der Beschäftigten sind geimpft
Dem Gesundheitsministerium zufolge arbeiten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen im Gesundheitswesen, darunter rund 90.000 in der Pflege. Mit Verweis auf Erhebungen im Januar hatte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) zuletzt gesagt, dass rund 95 Prozent der landesweit Beschäftigten in Kliniken und Pflege geimpft waren. Somit blieben rund 12.000 Beschäftigte, die in den kommenden Wochen gemeldet werden könnten.
