2G-Plus in Niedersachsen: Wo kann ich mich testen lassen?
Die verschärften Corona-Regeln sorgen für einen Ansturm auf die Testzentren in Niedersachsen. Vielerorts bildeten sich am Mittwoch lange Schlangen. Wer darf eigentlich noch einen Nachweis ausstellen?
Vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Infektion genesen - das reicht seit Mittwoch für viele Aktivitäten nicht mehr. Zusätzlich ist ein negativer Test notwendig. Das gilt laut Landesregierung zum Beispiel für Innenbereiche in Restaurants, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen im Innenraum, Hotels und körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure und Kosmetikstudios. Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene Möglichkeiten, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen:
- in einem zugelassenen Testzentrum
- in einer Apotheke, die Corona-Tests durchführt
- in einer Arztpraxis, die Corona-Tests durchführt
- unter Aufsicht am Arbeitsplatz
- vor Restaurants, Geschäften oder Einrichtungen, die Tests im Eingangsbereich anbieten
Nachweis aus Testzentrum, Apotheke oder Arztpraxis
Wer eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Schnelltest vom Testzentrum, von einer Apotheke oder einem Arzt hat, kann diesen innerhalb von 24 Stunden beliebig oft vorzeigen - etwa im Restaurant, beim Friseur, im Zoo und bei einer Veranstaltung. Ein negativer PCR-Test-Nachweis ist 48 Stunden lang gültig.
Testnachweis vom Arbeitgeber - was zu beachten ist
Auch der Arbeitgeber kann einen negativen Test bescheinigen, sofern dieser entweder durch entsprechend qualifiziertes und autorisiertes Personal durchgeführt wird oder wenn die jeweilige Person einen Selbsttest unter Aufsicht macht. Den Test beaufsichtigen und das Ergebnis bescheinigen kann entweder der Arbeitgeber selbst oder eine vom Arbeitgeber dafür bestimmte Person. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ist dann ebenfalls 24 Stunden gültig und kann überall dort genutzt werden, wo die Corona-Verordnung des Landes einen aktuellen negativen Test verlangt.
Testangebot vor Ort - im Restaurant oder beim Friseur
Darüber hinaus bieten einige Restaurants, Anbieter von körpernahen Dienstleistungen oder Sportvereine eine Test-Gelegenheit vor Ort. Entweder führt eine geschulte Person einen Schnelltest durch oder die zu testende Person macht einen Selbsttest unter Aufsicht einer von der jeweiligen Einrichtung autorisierten Person. Wird das Ergebnis offiziell mit den dazu erforderlichen Angaben bescheinigt, kann die getestete Person damit auch in den kommenden 24 Stunden andere Einrichtungen besuchen, für die sie einen Testnachweis benötigt. So ist es beispielsweise möglich, einen Test beim Friseur zu machen und damit später ins Restaurant und ins Theater zu gehen.
Was muss auf der Testbescheinigung vermerkt sein?
- Vor- und Nachname der Testperson
- Geburtsdatum
- Adresse der getesteten Person
- Name und Adresse des Arbeitgebers oder Betreibers einer Einrichtung, die den Test anbietet
- Name der Person, die den Test beaufsichtigt oder durchführt
- Name und Hersteller des Tests
- Testdatum und -uhrzeit
- Testart
- Testergebnis
Zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht nicht
Nicht erlaubt ist es, einen Selbsttest zu Hause zu machen und mit dem Ergebnis dann etwa ins Café oder Kosmetikstudio zu gehen. Denn bei diesem Testergebnis ist nicht nachvollziehbar, ob es sich tatsächlich um das Ergebnis der Besucherin oder des Besuchers handelt und ob der Test korrekt durchgeführt wurde. Nicht zugelassen sind außerdem Schnelltest-Zertifikate, die von Internet-Anbietern ausgestellt werden, nachdem man einen videoüberwachten Selbsttest gemacht hat. Auch werden dafür keine Kosten übernommen. Das Land Niedersachsen rät davon ab, entsprechende Angebote in Anspruch zu nehmen.
Lange Schlangen vor Teststationen
Die seit Mittwoch fast überall in Niedersachsen gültigen 2G-Plus-Regeln führen zu einem Ansturm auf die Testzentren. Nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen - und müssen dafür zusätzlich einen negativen Corona-Test nachweisen. Vor den Teststationen bildeten sich vielerorts lange Schlangen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) beklagte, dass es aktuell schwierig sei, ausreichend Tests vorzuhalten. Der Grund: Lieferketten stockten und Preise hätten sich teils verdoppelt. Zudem fehlt es nach Angaben von Kommunen und Testzentrumsbetreibenden auch an Personal. Aber auch Teststationen wurden nach dem zwischenzeitlichen Ende der kostenlosen Bürgertests Mitte Oktober abgebaut.
Grüne kritisieren fehlende Kapazitäten
Auch aus Sicht der Landtagsfraktion der Grünen gibt es derzeit zu wenig Testkapazitäten im Land. "Es fehlen überall kommunale und private Testzentren. Auch die Möglichkeiten, sich außerhalb von Testzentren unter Aufsicht am Arbeitsplatz, beim Friseur oder anderswo testen zu lassen, sind weder bekannt noch verständlich kommuniziert", sagte die Fraktionsvorsitzende Julia Willie Hamburg am Mittwoch laut Mitteilung. Die Folge sei ein heilloses Durcheinander.
"Wer testet, kann nicht pflegen"
Kritik kam auch aus der Altenhilfe. Dort sieht man in der neuen Corona-Testpflicht eine massive zusätzliche Belastung für die Senioren- und Pflegeheime. Mit Verwunderung habe man die Äußerung von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) aufgenommen, dass die Pflegeeinrichtungen die Tests schon geregelt bekommen, sagte der Vorsitzende des Niedersächsischen Evangelischen Verbandes für Altenhilfe und Pflege (NEVAP), Sven Schumacher. Das ohnehin knappe Personal habe andere Aufgaben: "Wer testet, kann nicht pflegen."
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