Um die Verbraucher angesichts gestiegener Energiepreise zu entlasten, wird der Gaspreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dieser garantierte Preis gilt für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Für jede weitere Menge darüber hinaus soll der "normale" Vertragspreis gelten, der höher liegt. Diese Regelung soll zum Sparen von Gas anregen. Besonders sparsame Verbraucher können so Geld vom Staat zurückbekommen. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.
Die Strompreisbremse soll ebenfalls seit 1. Januar 2023 greifen. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Wie bei der Gaspreisbremse gilt auch hier: Für jede weitere Kilowattstunde gilt der Strompreis des jeweiligen Versorgers.
Umsetzen müssen die Preisbremsen die Energieversorgungs-Unternehmen. Sie haben bereits gewarnt, die Umstellung sei "herausfordernd". Um Missbrauch vorzubeugen - also dass die Energieanbieter überhöhte Preise verlangen - will die Regierung bis Mitte März eine Verordnung vorlegen. Bei Zentralheizungen müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Nebenkosten-Abrechnung weitergeben. Wurden die Vorauszahlungen des Mieters für Betriebskosten in diesem Jahr wegen steigender Kosten bereits erhöht oder erstmalig vereinbart, müssen die Vorauszahlungen "auf eine angemessene Höhe" angepasst werden. Vermieter haben zudem eine Informationspflicht gegenüber den Mietern.
Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, soll entlastet werden. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen. Maßgeblich ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Bis zu einer Verdopplung ihrer Heizkosten gegenüber dem Vorjahr stehen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch allein in der Pflicht. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro.
Seit 1. Januar 2023 wird der Gaspreis auch für große Industrie-Unternehmen gedrückt. Für Industriekunden wurde der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Beim Strom sollen Industriebetriebe einen garantierten Nettopreis von 13 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs bekommen. Für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht werde, gilt dann der höhere Marktpreis für Strom. Dies soll für Unternehmen einen starken Anreiz geben, Strom einzusparen. Für die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber gelten noch weitergehende Hilfen.
Im Gegenzug für die Entlastungen bei den Energiepreisen hat der Bundestag Auflagen für Unternehmen bei Boni und Dividenden beschlossen: Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen.
Insgesamt hat die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro zur Dämpfung der Energiepreise für Privatleute und zur Stützung von Unternehmen eingeplant. Der Bundestag hat dazu den Schuldendeckel für den Bundeshaushalt aufgehoben, was in einer "außergewöhnlichen Notsituation" erlaubt ist. Zur Mitfinanzierung der Gas- und Strompreisbremse sollen zudem "Zufallsgewinne" abgeschöpft werden. Demnach sollen vor allem Stromproduzenten von erneuerbaren Energien bis hin zur Atomkraft einen Teil ihrer derzeit hohen Erlöse abtreten. Sie profitieren von der Kopplung des Strompreises an den Gaspreis und können so hohe Gewinne einstreichen. Je nach Technologie müssen sie über einer jeweiligen Obergrenze ihre Erlöse zu 90 Prozent bis April 2024 abgeben. Dies soll rückwirkend seit Dezember 2022 gelten.
Im November 2023 kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, dass die Energiepreisbremsen schon zum Ende des Jahres 2023 enden - und somit drei Monate früher als zuletzt vorgesehen. Scholz begründete diesen Schritt mit der Entwicklung der Preise. Sie lägen inzwischen meist unter den festgelegten Obergrenzen für die Hilfen. Hintergrund für die Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2023, das zu einer Haushaltskrise führte.