Am Ende des Zweiten Weltkrieges soll Otto Ernst Remer Fahnenflucht begangen haben, bevor die Masse seiner Truppe in russische Kriegsgefangenschaft fiel. Er eröffnet einen Beleidigungsprozess gegen den ehemaligen Generalleutnant Joachim von Tresckow, der 1950 diese Behauptung aufstellte. Während der Verhandlung werden zahlreiche Zeugen vernommen, die das Verhalten Remers zwischen 20.04. und 02.05.1945 schildern. Remer gewinnt den Prozess.