Hugo von Hofmannsthal und Richard Strauss (am Flügel): Silhouette von 1914 von W. Bithorn. © picture-alliance / akg-images

Schutz und Verdienst für Komponisten

Sendung: ZeitZeichen | 01.07.2013 | 20:15 Uhr | von Bock, Veronika/Biermann, Ulrich
15 Min

Wem gehört die Musik? Wer darf an ihr verdienen? Eine Frage, die sich so mancher Komponist schon vor der Erfindung des Grammophons stellte. Seitdem es allerdings Schallplatten und Tonträger gibt, hat sich diese Frage noch verschärft. Insbesondere der Komponist Richard Strauss setzte sich dafür ein, dass die Deutsche Anstalt für musikalische Aufführungsrechte (AFMA) am 1. Juli 1903 gegründet wurde - ein Vorläufer der GEMA. In Frankreich gab es eine solche Verwertungsgesellschaft schon 50 Jahre früher.

Emil Berliner mit Zink-Schallplatte und Grammophon. © picture-alliance / dpa | Fotoreport Deutsche Grammophon

Das Grammophon: Musik für die Massen

Am 16. Mai 1888 präsentiert Emil Berliner Grammophon und Schallplatten erstmals öffentlich. Anders als die Vorgänger eignet sich seine Platte für die industrielle Fertigung. mehr

Plattenlabel mit Nipper © Deutsche Grammophon GmbH

Der Siegeszug der Schallplatte

In einem Hinterhofgebäude in Hannover beginnt 1898 die Serienproduktion der Schallplatte. Jakob und Joseph Berliner stellen die von ihrem Bruder Emil entwickelte Scheibe her. mehr