Am 1. Juli 1977 gilt ein neues Scheidungsrecht. Nun geht es nicht mehr um Schuld. Die Richter müssen nur noch die Zerrüttung der Ehe feststellen.
Wenn Gebäude der 1960er- oder -70er-Jahre unter Schutz gestellt werden, ist Sanierung statt Abriss geboten. Um Geschmack geht es bei der Denkmalwürdigkeit nicht. mehr