Bildungsurlaub: Das müssen Sie wissen
Sprachen lernen oder Entspannungstechniken praktizieren: Extra-Urlaub, um sich fortzubilden, macht es möglich. In Schleswig-Holstein stehen jedem Arbeitnehmer, jedem Azubi und jedem Landesbeamten fünf Tage Bildungsfreistellung zu - umgangssprachlich auch "Bildungsurlaub" genannt. Für Bundesbeamte gelten eigene Regelungen. Diese fünf Tage müssen Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Urlaub gewähren. Sie sind aber an Bedingungen geknüpft: So müssen die Arbeitnehmer an diesen Tagen anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen besuchen: Die reichen von berufsnahen Fortbildungen in bestimmten PC-Anwendungen über die Weiterbildung zum Betriebssanitäter bis hin zu privat nutzbaren Angeboten wie Sprachkursen, Foto-Workshops oder auch Yoga-Seminare.
Rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragen
Wer Bildungsurlaub nehmen möchte, muss diesen - wie jeden anderen Urlaub - beantragen. Die Details regelt jeder Betrieb anders. Das Land stellt auf einer Informationsseite zum Bildungsurlaub einen Musterantrag zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Antrag mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Beifügen sollte der Antragssteller den Anerkennungsbescheid der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die wickelt das ganze Thema Bildungsurlaub im Auftrag des Wirtschaftsministeriums ab und entscheidet darüber, welche Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden. Wichtig ist, die vom Veranstalter unterschriebene Teilnahmebestätigung nach dem Bildungsurlaub beim Arbeitgeber einzureichen. Bildungsurlaub ist ein Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur dann ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Fragen und Antworten zum Bildungsurlaub
In der ARD-Themenwoche Bildung hat sich Reporter Jörn Schaar mit dem Thema "Bildungsurlaub" beschäftigt. Er beantwortet Fragen wie: Wer darf ihn beantragen, wie geht das?
Fast 500 anerkannte Veranstaltungen in Schleswig-Holstein
Welche Weiterbildungsveranstaltungen anerkannt werden können, steht in einer Richtlinie des Landes. Die Veranstalter reichen ihre Angebote bei der Investitionsbank ein, die entscheidet dann über die Anerkennung. Das Kursportal Schleswig-Holstein listet fast 500 Kurse auf, die im Land stattfinden. Bundesweit gibt es mehr als 8.600 Angebote, die zum Teil auch ins europäische Ausland führen, etwa zu Sprachkursen nach Spanien oder Frankreich. Ob eine Veranstaltung außerhalb Schleswig-Holsteins auch hier anerkannt wird, können die Veranstalter prüfen lassen. Diese Prüfung kann aber recht lange dauern, das Wirtschaftsministerium spricht von etwa zehn Wochen Bearbeitungszeit. Deswegen ist es ratsam, sich darum möglichst frühzeitig zu kümmern.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Reise und die Veranstaltung müssen die Teilnehmer selbst tragen, die Freistellung wiederum ist Sache des Arbeitgebers. Für die Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, etwa den Weiterbildungsbonus und die Bildungsprämie (nur für Veranstaltungen bis 1.000 Euro Kursgebühr).
Bildungsurlaub ins neue Jahr "rüberretten"
Grundsätzlich verfällt nicht genutzter Bildungsurlaub am 31. Dezember. Man kann allerdings beim Arbeitgeber beantragen, dass die nicht genutzten Tage ins neue Jahr übertragen werden. Die Frist dafür endet am 30. September. Danach ist es eine Einzelfallentscheidung des Arbeitgebers. So können auch längere Kurse gebucht werden.
Bildungsurlaub kann auch mit normalem Urlaub verbunden werden: So können Arbeitnehmer an einen einwöchigen Sprachkurs zum Beispiel auch gleich ihren Jahresurlaub in dem entsprechenden Land verbringen, um ihre neuen Sprachkenntnisse auszuprobieren.
