Stand: 18.03.2019 19:44 Uhr

Sind IGeL-Leistungen beim Frauenarzt sinnvoll?

Ein Arzt berät eine junge Frau © COLOURBOX Foto: SydaProductions
Medizinische Beratung ist nicht nur beim Frauenarzt Vertrauenssache.

Viele Gynäkologen bieten sogenannte IGeL-Leistungen an, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Die Untersuchungen sollen beispielsweise Krebs frühzeitig erkennen oder ungeborene Kinder vor Infektionen schützen. Nicht in jedem Fall und für jede Frau sind die IGeL-Leistungen sinnvoll.

HPV-Test

Seit einigen Jahren gibt es einen Test auf Papillomviren, die Krebs am Gebärmuttermund auslösen können. Bisher ist der HPV-Test eine IGeL-Leistung. Er kostet zwischen 48 und 80 Euro. Ab 2020 haben alle gesetzlich versicherten Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre neben dem herkömmlichen Krebsabstrich (PAP-Test) Anrecht auf einen zusätzlichen HPV-Test.

Fällt der HPV-Test negativ aus, kann sich die betroffene Frau relativ sicher sein, keine Veränderung am Gebärmutterhals zu bekommen. Bei einem positiven Testergebnis sollten Frauen über 30 noch etwas genauer überwacht werden. Bei Frauen unter 30 macht der HPV-Test keinen Sinn, da die meisten HPV-Infektionen von selbst wieder verschwinden und ein positives Testergebnis nur Unsicherheit verbreiten würde.

Ultraschalluntersuchung

Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt sollen zusätzliche Sicherheit in der Krebsfrüherkennung bringen, aber auch in der Schwangerschaft. So kann die Sonografie des Beckens (35 bis 75 Euro) Veränderungen der Gebärmutter und der Eierstöcke zeigen, bevor sie Beschwerden verursachen. Bei verdächtigen Symptomen zahlt die Krankenkasse.

Als reine Vorsorge ist die Untersuchung eine IGeL-Leistung. Zwar ist die Prognose bösartiger Veränderungen besser, wenn sie früh erkannt werden. Doch ob sich die vaginale Ultraschalluntersuchung allgemein für die Krebsfrüherkennung eignet, ist wissenschaftlich nicht erwiesen.

Häufig werden im Ultraschall Zysten erkannt, was zu vielen Operationen führt. Eierstockkrebs ist dagegen selten. Die Früherkennung eines Gebärmutterkrebses im Ultraschall ist möglich, als allgemeine Vorsorgeuntersuchung hat sich das Verfahren aber in Studien nicht bewährt.

Mammografie und Ultraschall

Auch für die Früherkennung von Brustkrebs sollen Frauen selbst zahlen, denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mammografie (40 bis 150 Euro) erst ab dem 50. Lebensjahr. Bei Brustkrebs in der Familie oder konkretem Verdacht kommt die Röntgenuntersuchung schon vorher zum Einsatz. Liegen keine besonderen Risiken vor, hebt die Strahlenbelastung den Vorteil, einen Krebs eventuell frühzeitiger zu erkennen, wieder auf. Daher empfehlen die Leitlinien der Frauenärzte die Mammografie erst ab dem 50. Lebensjahr.

Auch die Ultraschalluntersuchung der Brust ist eine IGeL-Leistung - sinnvoll vor allem in Kombination mit der Mammografie. Sie ist als Zusatzuntersuchung sehr geeignet, um zystische Veränderungen und unklare Befunde abzuklären. Als alleinige Untersuchung wird die Sonografie dagegen nicht empfohlen, denn sobald dabei ein auffälliger Befund erhoben wird, muss dieser auch abgeklärt werden. So werden viele unnötige Operationen angestoßen.

Hormonspiegel-Bestimmung

Die in der gynäkologischen Praxis häufig angebotene Bestimmung der Hormonspiegel (25 bis 170 Euro) muss ebenfalls selbst gezahlt werden, solange nicht Symptome eine Kontrolle erforderlich machen. Eine Verminderung von Sexualhormonen kann in Zusammenhang mit verstärkter Müdigkeit, Haarausfall und Depressionen stehen. Doch wenn die Wechseljahre da sind und die Periode ausbleibt, orientiert sich der Gynäkologe am Beschwerdebild und benötigt keine Hormonbestimmung.

Test auf Toxoplasmose und Streptokokken

Sinnvolle IGeL-Leistungen in der Schwangerschaft sind Tests auf Infektionserreger, die Kinder schwer schädigen können:

  • Die Toxoplasmose wird unter anderem über den Kot von Katzen übertragen. Sie führt zu Verkalkungen im Gehirn des Kindes - mit lebenslangen Folgen. Dabei lässt sich die Infektion gut mit einem Bluttest diagnostizieren und dann auch sinnvoll behandeln, sodass man Schaden von dem Neugeborenen abwenden kann.

  • Streptokokken können bei der Geburt auf das Neugeborene übertragen werden. Auch diese bakterielle Infektion lässt sich leicht nachweisen und effektiv behandeln. Dennoch werden beide Tests nach den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien bisher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Weitere Informationen
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Experten zum Thema

Prof. Dr. Günter Emons, Direktor
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Universitätsmedizin Göttingen
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
(0551) 39 66 501
www.frauenklinik.med.uni-goettingen.de

Doris Scharrel, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Naturheilverfahren
Eichkoppelweg 74
24119 Kronshagen
(0431) 54 40 57

Weitere Informationen
IGeL-Monitor
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
www.igel-monitor.de

Dieses Thema im Programm:

Visite | 19.03.2019 | 20:15 Uhr

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