Landtagswahl SH: 20 Parteien können sich an der Wahl beteiligen
Um bei der Landtagswahl antreten zu können, muss eine Partei bereits im Parlament sitzen oder sich ordnungsgemäß für die Wahl anmelden. Nun hat der Landeswahlleiter eine entsprechende Liste vorgelegt.
Es ist ein förmlicher Akt, in dem Landeswahlleiter Tilo von Riegen am Freitag festgestellt hat, welche Parteien Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 8. Mai in Schleswig-Holstein einreichen dürfen. Parteien, die bereits mit einer Abgeordneten oder einem Abgeordneten im Landtag oder Bundestag vertreten sind, können ohne weiteres Kandidaten für die Wahl aufstellen.
Dazu zählen in Schleswig-Holstein CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, der Südschleswigsche Wählerverband und die Linke.
13 weitere Parteien zugelassen
Parteien, die auf Landes- oder Bundesebene noch nicht in einem Parlament vertreten sind, müssen erst vom Landeswahlleiter zugelassen werden. Das Parteiengesetz gibt dazu bestimmte Kriterien vor - so muss eine Partei beispielsweise eine gewisse Größe und Organisationsform haben und regelmäßig in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten. Neben den etablierten Parteien wurden 13 weitere zugelassen, die sich an der Landtagswahl beteiligen können.
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)
- Demokratie in Bewegung (DiB)
- Familien-Partei Deutschlands (Familie)
- Freie Wähler
- Liberal-Konservative Reformer (LKR)
- Partei der Humanisten (Die Humanisten)
- Die Partei
- Partei für Gesundheitsforschung
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
- Piratenpartei Deutschland (Piraten)
- Volt Deutschland (Volt)
- Zukunft. (Z.)
Die aufgeführten Parteien können sich jetzt mit Wahlvorschlägen beteiligen, wenn sie für die Landesliste mindestens 500 Unterschriften und für jeden Kreiswahlvorschlag 50 Unterschriften nachweisen können.
Drei Bewerber gehen leer aus
Drei weitere Vereinigungen hatten sich zwar ebenfalls für eine Teilnahme an der Landtagswahl beworben, wurden allerdings abgelehnt. Die Deutsche Partei (DP), die Freiheitsbewegung und Limit haben die Zulassungskriterien offenbar nicht erfüllt.
Laut Innenministerium hat beispielsweise die Deutsche Partei derzeit nur vier Mitglieder und ist damit nach Einschätzung der Landeswahlleitung nicht in der Lage, einen Wahlkampf zu führen. Auch formal könne die Vereinigung keinen Wahlvorschlag machen, weil dafür eine Mitgliederversammlung mit mindestens zehn stimmberechtigten Personen nötig sei. Alle abgelehnten Vereinigungen können binnen vier Tagen Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen.
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