Schleswig-Holstein verkürzt Corona-Quarantänezeiten
Damit die Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein handlungsfähig bleiben, vereinfacht die Landesregierung die Regelung der Quarantänezeiten.
Wenn Menschen engen Kontakt zu einem Infizierten hatten, müssen sie sich zehn Tage in Quarantäne begeben - unabhängig von der Virusvariante. Das teilte das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein am Donnerstag mit. Bisher waren es bei Kontakten zu Infizierten mit Varianten wie Omikron 14 Tage. Die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Geimpfte unterliegen demnach nur dann einer Quarantäneanordnung, wenn ein sogenannter Virus-Varianten-Nachweis, vor allem für Omikron, vorliegt.
Ausnahmen, um Versorgung nicht zu gefährden
Weitere Ausnahmen gelten für Geimpfte oder Genesene, die im medizinischen und pflegerischen Bereich arbeiten, in der Kinderbetreuung oder Bildungseinrichtungen, bei Polizei oder Feuerwehr, im Rettungsdienst, in der Telekommunikation sowie in der Energie- und Wasserversorgung. Bei ihnen kann die Quarantäne bereits nach fünf Tagen beendet werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Um die Versorgung nicht zu gefährden, können für die oben genannten Berufsgruppen auch andere Maßnahmen als eine Quarantäne beschlossen werden.
Die neuen Regelungen werden zunächst bis zum Zeitpunkt einer bundesweiten Neuregelung gelten, hieß es aus dem Ministerium.
Kürzere Inkubationszeit?
Als Grund für die geänderten Quarantäneregelungen gibt das Gesundheitsministerium an, dass bei der Omikron-Variante von einer kürzeren Inkubationszeit auszugehen sei, "dadurch ist eine Weiterverbreitung in einer kürzeren Zeitspanne möglich. Dies führt einerseits zu einem schnellen Anstieg von Infektionen, rechtfertigt aber andererseits eine Verkürzung der Absonderungszeiten", heißt es in einer aktuellen Mitteilung.
Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass mit der Omikron-Variante infizierte Menschen sich in häusliche Quarantäne begeben müssen, auch wenn das Gesundheitsamt sie nicht dazu auffordert. Das Gleiche gilt auch für deren Kontaktpersonen - wenn diese ungeimpft oder nicht genesen sind.
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